Wie kann ich das Urteil eines Ermittlungsverfahrens herausfinden?

5 Antworten

Bei der Staatsanwaltschaft.

Ein Urteil gab es nicht. Warum du keine Einstellungsnachricht bekommen hast ist allerdings seltsam.

Bei der Staatsanwaltschaft.

Im Ermittlungsverfahren gibt es kein Urteil. Wenn die Staatsanwaltschaft ermittelt und diese ist auch beweispflichtig wird die Sache eingestellt, du bekommst ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift.  Und erst nach der Anklageschrift wird terminiert und dann wird erst ein Urteil ergehen. Wie die Ermittlungen zur Zeit vorangehen kannst du allerdings nicht rausfinden. 

Außerdem kann es sehr lange dauern bis deine Sache bearbeitet wird. Du musst bedenken jedentag gehen hunderte von neuen Ermittlungsverfahren ein. Mach dir keine Sorgen du wirst aufjedenfall angeschrieben. Vorallem wenn das Verfahren eingestellt wird. 

Ein Urteil ergeht nur in einer Gerichtsverhandlung,bzw. als Strafbefehl. Dies kommt ja nicht in Frage.Eine Anzeige kann zu einem Ermittlungsverfahren geführt haben.In einigen Fällen,erhärtet sich ein Anfangsverdacht nicht,die Mitteilung an den Staatsanwalt wird nur abgelegt und kein Ermittlungsverfahren eingeleitet.Wenn Du das Aktenzeichen hast,könntest Du herausfinden,mit Anruf bei der Behörde,ob ein Vorgang existiert.Sollte das Verfahren eingestellt worden sein,bekommst Du eine schriftliche Information.Das könnte man heute noch feststellen,Einstellungsverfügung.Der Brief könnte verloren gegangen sein? Ansonsten war es nur ein Vorverfahren,eine Anhörung,bzw.Vorladung,die nicht zum Ermittlungsverfahren geführt hat.

Aktenzeichen habe ich nicht einzig und allein das Schreiben zur Vorladung.

@IQ405Master

Da haste gelitten.Ein sehr sehr netter und hilfsbereiter Polizeibeamter könnte ,wenn er wollte feststellen wann Deine Vernehmung war und ob ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde.Vermutlich wirst das nicht bekommen,mindestens wahrscheinlich ist,das es nur ein Vorverfahren gab.

beim amts/landgericht, sofern die akte noch nicht vernichtet wurde