Wie kann ich bei Vodafone weiter vorgehen?

4 Antworten

Wenn Du damals nachweislich falsch beraten wurden, könnte man versuchen, den Vertrag anzufechten. Ohne Anwalt wird man da aber nicht weit kommen und Kulanz von Vodafone wird es wohl nicht geben.

Wen sie dich absichtlich falsch informiert haben solltest du nicht abwarten sondern einen anwalt einschalten.(mit beratungsschein ist das günstieger oder auch kostenlos)Du kanst dich aber auch an die zentrale wenden und versuchen mit denen eine ratenzahlung zu vereinbaren was auch für die billieger ist den ein inkassounternehmen  ist auch für die nicht billieger auch müßten sie erstmal einen tittel haben vom gericht was auch wieder geld kostet und sie sogar ihre ansprüche an dich verlieren oder veringert werden könnten.Nur sollten sie einen tittel haben und der gerichtsvollzieher herauskommen müßenb kostet dich das auch schinmal ca 60€ oder mehr .hat zb der gerichtsvollzieher den titel rufe ihn an und mache dan eine ratenzahlung aus sonst wirdst teurer.Wichtieg ist das du dir den nammen aufschreibst mit den du eine ratenzahlung vereinbarst und dabei auch eine schriftliche bestätigung bekomst bevor du etwas bezahlst.

Wie genau wurdest du denn veralbert von denen?

Vodafone weiß, dass du Zahlungsprobleme hast und will es trotzdem ans Inkasso abgeben? Wenn ja, sind die Inkassogebühren ganz grundsätzlich nicht durchsetzbar.

Das sind etliche Dinge. Eine Sache: Ich wurde angerufen und mir wurde gesagt, dass ich zum selben Preis (monatlich 50€) in allen Netzen telefonieren kann was ich vorher nicht konnte aber ich wurde nicht darüber gelehrt, dass dadurch mein Vertrag wieder um 2 Jahre verlängert wird und monatlich musste ich dann statt 50 90€ zahlen. Also wirklich aufs derbste veralbert. Eine Ratenzahlung hatte ich vorher schon vereinbart die aber nicht von mir eingehalten wurde weil ich es nicht überwiesen hatte obwohl ich es per Lastschriftverfahren vereinbart hatte. Der nächste Kundenbetreuer teilte mir mit, dass ich dafür erstmal eine Einzugsermächtigung unterschreiben muss damit es machbar ist. Und immer wieder hat mir jeder Kundenbetreuer was anderes erzählt. Nie wusste ich, wie ich in allen Dingen tatsächlich vorgehen soll, damit die Anliegen auch dementsprechend geführt werden.

@STEnrique123

Hast du damals denn die erste 90€-Rechnung auch direkt reklamiert?

Du könntest dir das Geld leihen. Bei dem Inkassobüro nochmal Ratenzahlung anbieten. Sollten die auch nicht drauf eingehen wird der Gerichtsvollzieher versuchen das Geld einzuziehen

Bei dem Inkassobüro nochmal Ratenzahlung anbieten

Das ist ein blödsinniger Vorschlag. Das löst nur weitere Gebühren in der Größenordnung von mindestens rund 100€ aus.

Sollten die auch nicht drauf eingehen wird der Gerichtsvollzieher versuchen das Geld einzuziehen

So schnell kommt der nicht. Ohne Titel geht da gar nichts.

@mepeisen

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p>Da hast du Recht. Das Inkassobüro wird ordentlich Zinsen verlangen aber die letzte Möglichkeit eine Ratenzahlung zu bekommen. Dann kommt der Mahnbescheid und es wird noch teurer, dann der Vollstreckungsbescheid und das wird dann noch teurer und dann kommt der Gerichtsvollzieher. So gesehen ist die günstigste Variante mit dem Inkassounternehmen eine Ratenzahlung zu vereinbaren denn alles was danach kommt wird ihn noch mehr Geld kosten. Soviel zu meinem blöden Vorschlag.

@Nutzerin9567

Tatsächlich ist ein Mahnbescheid / Vollstreckungsbescheid inkl. Ratenzahlung beim Gerichtsvollzieher im Regelfall günstiger als eine Ratenzahlung beim Inkassounternehmen.

@xub88

Das wage ich zu bezweifeln denn auch mit Titel zahlt er an den Gläubiger und das ist das Inkassounternehmen. Denn beim Mahnbescheid wird das ganze in die Höhe schnellen, beim Vollstreckungsbescheid auch. Und das ist nicht wenig. Da sollte man mal vergleichen.

@Nutzerin9567

Nehmen wir den Streitwert bis 500€. Mahnbescheid kostet dann: Gerichtskosten 32€, Inkasso-Gebühr 25€ (gemäß §4 RDGEG). Vollstreckungsbescheid: 0€ Extra-Kosten.

Gerichtsvollzieher-Einsatz: 4€ Gebühr je Rate. Ggf. nochmal rund 30€ (inkl. RVG-Gebühr) für einen (erfolglosen) Vollstreckungsversuch.

Ein Inkassobüro will für eine Ratenzahlung: A) Anerkennen der außergerichtlichen Inkassogebühr von mindestens 70,20€, B) Anerkennen einer zusätzlichen Rateneinigungsgebühr von mindestens 81€.

Wir haben also überschlagsweise weniger als 100€ vs. mindestens 150€.

Wenn der Streitwert höher als 500€ wird, wird es noch deutlicher, wie weit das auseinander läuft.