Wie kann ich bei 1und1 vorzeitig kündigen wegen zu geringer Bandbreite?

8 Antworten

Ich hatte einen DSL Vertrag bei 1und1 mit 24monatiger Laufzeit. Nach 12 Monaten bot man mir an, einen höhere Geschwindigkeit auszuprobieren. Ich nahm die Vertragsänderung an, widerrief sie aber innerhalb von einer Woche und wollte wieder meine alte Geschwindigkeit. Das ist vertraglich möglich. Darauf beendete 1und1 den Vertrag, obwohl ich noch 12 Monate Laufzeit gehabt hätte. Dagegen habe ich geklagt und der Anwalt von 1und1 hat im Verfahren schriftlich mit, dass diese vorzeitige Beendigung meines Vertrages durch meine Kündigung erfolgt sei. Dabei hatte ich lediglich die Erhöhung der Geschwindigkeit zurückgenommen. Wenn das für mich gilt, muss das auch für jeden anderen Kunden gelten und damit ergibt sich eine Möglichkeit, jederzeit und sofort die Laufzeit des Vertrages zu beenden, ohne dass 1und1 einen weiteren Vertragsanspruch hätte. Hat noch jemand diese Erfahrungen gemacht? Falls jemand frühzeitig aus dem Vertrag möchte, kann er ja mal die Geschwindigkeit ändern lassen, das Ganze nach einer Woche widerrufen und sich auf das Schreiben der 1und1 Anwälte (Caspers und Mock) berufen. Unterlagen kann ich gerne zur Verfügung stellen.

Da gibt es ein kleines Problem: In den Verträgen heißt es ganz klar, das du eine DSL Leitung bekommst mit bis zu 16000, und das ist der Knackpunkt. Du kannst versuchen sie unter Druck zu setzen und verlangst das die Leistung besser werden muß, aber die Verfahrensweise ist ja die, das auch 1&1 die Leitungen von der telekom anmieten muß. Und wenn Du statt einem Kunden 16.000 DSL gibst, drosseln die lieber und setzen dort besser 3 Kunden mit vielleicht 6 oder 7000 rein.

Es gibt Gerichtsurteile dazu, aber Du brauchst eine aus deinem Bundesland wo ein Richter ein Kundenfreundliches Urteil gefällt hat (meinetwegen auch einen Beschluss). Das aber wirst Du nur bei einem Anwalt erfahren. So ist der Vertrag einwandfrei und die Formulierung bis zu ist absolut gängig und auch so erlaubt. der Kunde sollte vorab immer lesen was er unterschreibt, so jedenfalls ist meine Auffassung davon.

So ohne weiteres kommst Du also ganz sicher nicht aus dem Vertrag, aber wie gesagt, da muß ein Urteil oder Beschluss gefunden werden, um da dann einschreiten zu können.

Viel Glück

mit 7000 Bit/s wären hier alle mehr als zufrieden^^

Du kannst deshalb nicht kündigen. Im Vertrag steht "bis zu 16000". Und das ist gegeben. Vertragsbrüchig wären sie nur, wenn sie dir eine schnellere Leitung geschaltet hätten.

Ja, aber dann will keiner kündigen ;-)

Hier schaue mal hier..hat mir geholfeen...Einschreiben mit rückschein nicht vergessen!

http://www.aboalarm.de/widerruf/1und1-widerrufen

Einschreiben mit Rückschein ist sinnlos und viel zu teuer, denn ein Einschreiben kann vom Empfänger abgelehnt werden - und dann?

Im übrigen ist das ein Widerruf, keine Kündigung bei bestehenden Vertrag.