Wie kann ich 1und1 die Einzugsermächtigung entziehen?
Ich bin Student und wohne nicht mehr zu Hause, wo ich den Internetanschluß benutzt habe. In meiner WG beziehe ich Internet von der Gemeinschaftsstelle. Meine Eltern haben den T-Com anschluss bei sich zu Hause gekündigt, sodass weder Telefon noch Internet möglich ist. Da ich es nicht weiter einsehen zu bezahlen möchte ich 1und1 die Ermächtigung entziehen. Gekündigt habe ich schon, aber der Vetrag, so 1und1, läuft noch bis November 2008. Ich finde das eine große Sauerei!
Haben Sie auch schon Probleme mit 1un1 gehabt?
Das Ergebnis basiert auf 18 Abstimmungen
19 Antworten

Die Frage lautet doch ganz anders: Darf ich einen Vertrag, den ich mit einem Internetprovider über 2 Jahre abgeschlossen habe, rechtswidrig kündigen, in dem ich die Einzugsermächtigung entziehe.
Die Antwort lautet: NEIN
Wer geschäftsfähig ist, sollte bei Abschluss eines solchen Laufzeitvertrages übersehen können, ob er diesen Vertrag erfüllen kann.
1 6 1 will Geschäfte machen. Und da kann es denen in Montabaur egal sein, ob der Kunde auszieht, umzieht oder dergleichen. Selbst wenn du nach Timbuktu umziehen solltest, wird man dich nicht so einfach gehen lassen.
Aber da 1 & 1 dort (noch) nicht vertreten ist, könntest du mit dem Verweis darauf aus dem Vertrag aussteigen.

Habe aktuell das Problem, dass die Tele-komiker fälschlicherweise meinen Anschlluss komplett gekündigt haben anstatt den meiner verstorbenen Schwiegermutter. Der Anschluss steht seit 4 Wochen wieder 1und1 kriegt es nur nicht hin sich auf den Port zu schalten, soll am 6.08.08 passieren! Habe wegen nichterfüllung des Vertrags fristlos gekündigt. Mal sehen ob das klappt

Bei mir besteht genau das gleiche Problem...ich bin wegen meines Studiums in eine andere Stadt gezogen und dort besteht bereits ein Internetanschluss. Ich sendete 1 & 1 einen Nachweis darüber, um meine außerordentliche Kündigung geltend zu machen. Die lassen sich seeeeeehr viel Zeit mit der Bearbeitung und schicken mir in dieser Zeit natürlich immer noch fleißig Monatsrechnungen obwohl sie mein Modem bereits vor 4 Wochen (mit der Kündigung zusammen) bekommen haben. Ich bin sauer!
Kann ich der 1 & 1 Internet AG auch per E-Mail die Einzugsermächtigung entziehen oder lieber nur auf dem Postweg? Ich will monatlich keine Nutzungsgebühr mehr zahlen und muss das auch nicht, da ich bereits vor 4 Wochen gekündigt habe!

Eine "große Sauerei" finde ich, dass Du so einen Alarm machst. Du hast doch einen DSL-Vertrag bis November 2008 unterschrieben und willst ihn jetzt nicht bezahlen!? Die Einzugsermächtigung kannst Du theoretisch widerrufen, aber dadurch ist der Vertrag nicht beendet. 1&1 wird sicherlich über ein Inkassounternehmen oder einen gerichtlichen Mahnbescheid Deine Schuld eintreiben. Üblicherweise kommt man nur aus so einem Vertrag, wenn Dir 1&1 kein DSL an Deiner Adresse bereitstellen, also den Vertrag nicht erfüllen kann. Aber dann wäre der richtige Weg, den Vertrag aus diesen Gründen zu kündigen. Eine andere Möglichkeit sehe ich nicht, den Vertrag vorzeitig zu beenden.

Die Frage lautet doch ganz anders: Darf ich einen Vertrag, den ich mit einem Internetprovider über 2 Jahre abgeschlossen habe, rechtswidrig kündigen, in dem ich die Einzugsermächtigung entziehe.
Die Antwort lautet: NEIN
Wer geschäftsfähig ist, sollte bei Abschluss eines solchen Laufzeitvertrages übersehen können, ob er diesen Vertrag erfüllen kann.
1 & 1 will Geschäfte machen. Und da kann es denen in Montabaur egal sein, ob der Kunde auszieht, umzieht oder dergleichen. Selbst wenn du nach Timbuktu umziehen solltest, wird man dich nicht so einfach gehen lassen.
Aber da 1 & 1 dort (noch) nicht vertreten ist, könntest du mit dem Verweis darauf aus dem Vertrag aussteigen.