Wie kann einem als ,,Beamte auf Lebenszeit" gekündigt werden?
Hallo,
ich habe einen Lehrer auf der Schule, der prahlt immer damit rum, dass es ,,Beamte auf Lebenszeit" ist und somit es sich mit dem Rektor verscherzen könnte. Ich finde ihn auch ganz ok usw... Aber mich würde es mal interessieren ob das wirklich stimmt, dass er gegen 100 Schulgesetz verstößen könnte, und ihm kann nicht gekündigt werden.
Was muss passieren bzw. was wären Gründe dass ihm gekündigt werden könnte (in BW)?
Danke im voraus
7 Antworten
Ein Beamter hat nicht nur besondere Rechte, sondern auch besondere Pflichten.
http://www.beamten-magazin.de/pflichten_des_beamten_beamten_magazin
Verstößt er dagegen, kann es ein Disziplinarverfahren geben. Und das kann eine Zurückstufung oder die Entfernung aus dem Dienst zur Folge haben.
Ich finde es einigermaßen daneben, wenn er damit prahlt.
Als BaL gibt es zwei Hauptgründe, den Beamten aus dem Dienst zu entfernen:
Über das Disziplinarverfahren
und
bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen eines Verbrechens oder einer Straftat mit mindestens 1 Jahr Gefängnis. Diese Folge tritt automatisch ein, es bedarf lediglich der Feststellung, dass die Voraussetzungen vorliegen und das Beamtenverhältnis ist sofort beendet.
Es gäbe noch einige andere Gründe, die aber keine so große Rolle spielen.
Wie kann einem als ,,Beamte auf Lebenszeit" gekündigt werden?
Einem Beamten kann nicht gekündigt werden !
Allerdings kann er entlassen werden - die Möglichkeiten kann man im Beamtenstatus-Gesetz §§ 21 ff nachlesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/BJNR101000008.html#BJNR101000008BJNG000500000
Jemand mit dem Titel zu kündigen ist einfach sehr schwer. Wenn er aber z.B. jeden Tag besoffen in die Schule kommen würde würde er gekündigt werden.
Nur beschränkt. Wird er immer wieder rückfällig, dann wird er vorzeitig in den Ruhestand versetzt.
Da ein Beamter keinen Arbeitsvertrag hat, kann man ihm auch nicht kündigen !
Ein BaL kann nur aus dem Beamtenerhältnis entlassen werden, wenn er straffällig wird, wenn er "Löffel klaut" oder Schülern des anderen Geschlechts "unsittlich" nähert. Bei Verstößen gegen das Schulgesetz kann es Abmahnungen geben und Strafversetzungen, aber keine Dienstentlassungen.
Nicht wenn er Alkoholkrank ist, dann wird versucht ihm zu helfen.