wie kann ein Analphabet einen Vertrag rechtlich gültig unterschreiben?

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ich weiß es nicht genau, könnte mir aber vorstellen, dass die unterschrift immer rechtsgültig ist. der analphabet ist ja nicht entmündigt und keiner ist verpflichtet, verträge zu lesen und zu verstehen damit die unterschrift rechtgültig ist. der betroffene wird sich selbst helfen müssen. zudem sind analphabeten ja nicht registriert. wer soll also prüfen welche verträge verstanden wurden und welche nicht und das betrifft ja auch leute, die durchaus lesen können.

"keiner ist verpflichtet, verträge zu lesen und zu verstehen damit die unterschrift rechtgültig ist" doch natürlich. Denn mit deiner Unterschrift bestätigst du ja das du den Vertrag gelesen und verstanden hast. Dazu ist die Unterschrift ja da...

@Anny1234

das sollte so sein, das ist richtig, anny. aber deine unterschrift ist auch dann gültig, wenn du den vertrag nicht gelesen oder verstanden hast. das ist deine verantwortung und macht den vetrag nicht ungültig.

@DollyPond

das stimmt leider aber ich denke wenn man wirklich analphabet ist dürfte das kein problem sein, den Vertrag anfächten zu lassen.

@Anny1234

das glaube ich nicht. er ist ja trotzdem selbst dafür verantwortlich dafür zu sorgen, dass er den vertrag versteht (durch vorlesen von einer vetrauensperson z. b.) und wenn er das nicht tut ist er selbst schuld wie alle anderen auch.

Du kannst als Unterschrift auch 3 XXX haben. Sie müssen nur auch auf dem personalausweis eingetragen sein.

Das ist ebenfalls eine gültige Unterschrift.

Allerdings darf man nicht jedes zeichen als Unterschrift nehmen.

Z.b. Nazi- Symbole sind verboten genauso wie Juden- Sterne etc.

Aber generell gilt ein einfaches X als Unterschrift solange es auch auf dem Perso so eingetragen ist

Hast Du zufällig eine Quelle?? Rechtliche Grundlage?? Wäre wichtig, danke

@reiterhexe

Da wird er keine Quelle und keine rechtliche Grundlage finden, da der BGH gerade in dieser Frage klar anders entschieden hat.

Ich würd sagen, falls bekannt ist dass er/sie ein Analphabhet ist dann wäre ein Berater bzw Anwalt einzuschalten um diesen zu prüfen/abzusegnen, wenn es nicht bekannt ist könnte der Analphabhet später falls etwas mit dem Vertrag nicht inordnung ist klagen und müsste dort beweisen das er Analphabhet wäre wobei das recht schwer sein wird^^

rein von der Definition ist eine Unterschrift dann gültig, wenn sie von der entsprechenden Person unterschrieben wurde. Dabei muss man nicht wie allgemein üblich, mit seinem Namen unterschreiben. Das mittagessen von letzter Woche reicht auch. Unterschrift heisst nur, das man etwas drunter schreiben muss. Ein X würde in dem Falle auch gehn.

Das muss aufjedenfall irgendwie offiziell bestätigt werden. Denn es geht ja nichtnur darum das er evtl nicht seinen Namen schreiben kann, sondern wenn er nicht lesen kann muss ja jemand bestätigen dass er den Text vorgelesen bekommen und verstanden hat. Ich glaube nicht das er das einfach so alleine unterschreiben kann...