Wie kalkuliere ich den Firmenwagen in der Gehaltverhandlung mit ein?

4 Antworten

kleiner Irrtum; die 1%-Regel geht vom Fahrzeugpreis aus; Neuwert. Bsp. Fahrzeug 60.000; davon 1% wird deinem Gehalt zugeschlagen; und versteuert

Das mit dem Firmenwagen solltest Du Dir SEHR SEHR gut überlegen. Denn in der Regel kommt das in etwa auf's gleiche raus, wie wenn Du denn selber finanzierst (das ist ja auch er Sinn des geldwerten Vorteils).

Die 1% werden nicht auf das Gehalt gerechnet, sondern auf den Listenpreis des Wagens. Das heißt wenn Dein Chef Dir als Firmenwagen einen fünf Jahre alten 3er BMW dahinstellt, der aber mal 50.000 gekostet hast, sind das 500 Euro im Monat (alle Extras zählen dazu und Rabatte weden nicht berücksichtigt).

Dazu kommen noch 0,03% je Kilometer den Du vom Arbeitsplatz weg wohnst. Wenn Du also 50km zu fahren hast. Kommen da nochmals 750 Euro im Monat drauf.

Wenn Du also derzeit 4000 Euro verdienst, würdest Du Steuern zahlen als ob Du 5250 verdienen würdest. Das ist ein großer Batzen.

Die einzige Alternative wäre ein Fahrtenbuch. Das rechnet sich dann, wenn Du den Wagen tatsächlich überwiegend geschäftlich nutzt.

Versteuerung Firmenwagen entweder pauschal 1% vom Neuwertlistenpreis + 0,03% * einfache Entfernung zur Arbeitsstätte * Neuwertlistenpreis,

Oder du führst ein Fahrtenbuch und nur die privaten Kilometer werden versteuert, also Wohnung-Arbeit-Wohnung + Wochenendfahrten + Urlaubsfahrten.

Wenn du einen Neuwagen erhälst und du nicht astronomisch viel verdienst und keinen Steuersatz >25% hast, dann ist ein Firmenwagen zur privaten Nutzung ein echter Hit. Warum?

Neuwertlistenpreis = 50.000€

Zu versteuernder Mehrwert = 500€ (1% von 50.000€) + 0,03%*50.000€*z.B.50km einfache Entfernung.  500€+750€= 1.250€ zu versteuernder Mehrwert. bei ca. 50% Gesamtabzügen kostet dich der Wagen 625€ pro Monat.

Der Geldwerte Vorteil wird auf das Gehalt aufgeschlagen.

Wenn du 4500 verdienst, der Firmenwagen 50.000 kostet versteuerst du 5000 Euro.

Nein, es ist mehr. 500€ sind nur die pauschalen 1% ohne die Kilometeranrechnung