Wie ist man als Hausmann/frau eigentlich in der Rente abgesichert?

9 Antworten

Hat er den gleichen Rentenanspruch wie seine Frau/Partner?

Nö.

Er hat seinen eigenen Anspruch aus besagten 15 Jahren zzgl. der Zeiten der Kindererziehung und sie hat ihren Anspruch aus ihren Beiträgen über x Jahre.

Das muss für beide reichen. Wenn man so schlau war keine private und betriebliche Vorsorge zu betreiben muss man damit auskommen, ggf. hat man Anspruch auf aufstockende Grundsicherung.

Nur im Falle einer Scheidung würde im Rahmen des Versorgungsausgleichs eine Teilung stattfinden. Dann würden alle während der Ehe gesammelten Ansprüche beider addiert und hälftig geteilt. Gut für Herr Müller, denn er würde dadurch besser stehen, schlecht für Frau Müller.

Im Todesfall besteht entsprechend Anspruch auf Witwen/-r-Rente.

Jeder bekommt nur Rente für seine Einzahlungen.Also Hausmann zahlt nichts ein also keine/wenig Rente.

 Es gibt ein paar Ausnahmen:

Kindererziehungszeiten werden für ein paar Jahre wie Einzahlungen angesehen (genaueres dvb-bund).

Bei einer Scheidung werden die Einzahlungen der Partner während der Jahre addiert und dann bekommt jeder die Hälfte - egal wer was eingezahlt hat (Versorgungsausgleich - googeln)..

Ansonsten (keine Scheidung) bekommt einer halt eine dicke Rente und der andere eine kleine oder keine.

Das ist das gängige Modell, was jetzt von den Müttern so gelebt wird. In der Regel bleibt ja die Mutter zuhause.

Mann geht in Ruhestand und bekommt Rente. Die Frau bekommt irgendwan auch eine kleine Rente für die Erziehung der Kinder und etwas hat sie vor den Kindern ja auch eingezahlt. Von diesen beiden Renten wird das Ehepaar leben. 

Bei Tod gibt es für den überlebenden 3 Monate die volle Rente weiter und danach die Witwen/Witwerrente. 

Bei dir sind nur die Geschlechter getauscht, aber da ist egal für die Rente.

Wieso fragst du das im Konjunktiv.

In genau dieser Situation sind heute schon jede Menge (meistens) Frauen.

Sie leben eben gemeinsam von der Rente des Verdieners.

Wirklich problematisch wird es wenn die Ehe/Partnerschaft nach 40 Jahren in die Brüche geht.

Der Versorgungsausgleich hinterlässt dann ZWEI Haushalte, die zu wenig zum Leben haben.

Die Rentenhöhe berechnet sich nach der Anzahl und Höhe der geleisteten Beiträge.

Der RV ist völlig egal, was der Partner hat oder welche Höhe man gerne hätte. Hier muss man eben privat vorsorgen oder arbeiten gehen

Im Falle einer Scheidung werden die in der Ehe erwirtschafteten Entgeltpunkte beider Partner geteilt.