Wie ist es mit Weihnachten und Sylvester beim offenen Vollzug?

2 Antworten

Hallo , ich glaube es gibt auch nach einer gewissen Zeit die Möglichkeit Haftuhrlaub zu beantragen.. Das gilt aber nur , bei guter Führung und in der Haft keine Konsumierung statt findet. Sollte der Beurlaubte, im Hafturlaub zu spät erscheinen oder gar nicht , wird er so schnell keinen mehr bekommen, ob wohl im Gesetzbuch steht, dass Flucht nicht bestraft wird, da es drang nach Freiheit besteht. Das gleiche gilt für erscheinen mit alkoholisiertes , oder unter Drogeneinfluß wieder erscheinen nach dem Hafturlaub.Daher sollte sich gut jeder überlegen, wie er seine Inhaftierung gestaltet. Unter Hafturlaub versteht man glaube ich Samstag Endlassung Sonntags wieder erscheinen. Wenn man gegen die Regelungen verstößt, kann es bist zum Einschluß im geschlossenen Verzug kommen. Also immer artig und sauber bleiben. 😌😂😉

darfst daheim bleiben denk cih