Wie ist es bei Erbe und Hartz 4 und bei Rückerstattung von Nebenkosten?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich habe keine Ersparnisse, sie zählen das als Einkommen

Das wäre falsch.
Da der Todesfall vor dem Hartz IV-Bezug lag, muss das Erbe als Vermögen gewertet werden.

Das sollte doch aber für das Haus sein oder so.

Uninteressant.

Laut Arge soll ich umziehen, weil meine Stromkosten zu hoch sind.

Nutzt du den Strom nicht zum Heizen, ist die Höhe der Stromkosten vollkommen egal und geht das Jobcenter nichts an.

Laut einer Dame dort, bekomme ich nur 30 Euro vom Erben.

Da rechnet die Trulla wohl mit der Versicherungspauschale auf Einkommen und hat nicht verstanden, dass das Erbe in deinem Fall kein Einkommen ist.
Du hast darauf die ganz normalen Vermögensfreibeträge in Höhe von mindestens 3850€. Die Schnepfe soll einfach mal ihre Fachhinweise zu §§ 11 SGB II ff. lesen, ab Rz. 11.80:

Eine Erbschaft ist nur dann als (einmaliges) Einkommen zu berücksichtigen, wenn der Erbfall während der Bedarfszeit eintritt.

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-11-11b-SGB-II-Zu-beruecks-Einkommen.pdf

Von Wasser und Heizung und Strom bekomme ich ca. 340 Euro zurück. Die werden sie nun auch wollen??

Wasser ja, Strom nur insoweit, als er zum Heizen im Rahmen der Kosten der Unterkunft übernommen wurde oder sich die Rückzahlung auf eine Zeit vor dem Leistungsbezug bezieht.

Ich wette die Argumentieren, dass die AUSZAHLUNG des Erbes aber erst jetzt erfolgt. Und damit innerhalb des Hartz4-Bezuges. Aber deine Beträge sind hervorragend! DH

@guinan

Ich wette die Argumentieren, dass die AUSZAHLUNG des Erbes aber erst jetzt erfolgt.

Genau das spielt überhaupt keine Rolle - es kommt auf den Erbfall, nicht die Auszahlung an -; argumentiert die Trutsche so, Fachaufsichtsbeschwerde, weil es fundamental falsch ist.

Kleiner Exkurs: Selbst wenn der Todesfall während des Anspruchszeitraums eintritt, darf das Erbe erst ab tatsächlichen Zufluss angerechnet werden und bei Erbengemeinschaften, in denen sich die übrigen Erben der Verwertung widersetzen i.d.R. überhaupt nicht.

@guinan

herzlichen Dank, für die gute Info, werde mich doch mal über einen Anwalt beraten lassen. Das läge noch in diesem Freibetrag und verschenken kann ich es ja immer noch an die. Freu mich sehr über die tollen Informationen, wusste ich nicht.

GLG Tina

@VirtualSelf

danke dir, ich hatte nicht so das Gefühl, dass sie sehr kompetent ist. Als ich dies anfragte, meinte sie noch sie sei nicht meine Sekretärin, das hat man noch davon, wenn man ehrlich ist. Sie wollte nix dazu aufnotieren, ich soll dies schriftlich machen. Leider habe ich von so Sachen keine Ahnung.

@sunshineever

Wusste die Trulla beim Amt wohl auch nicht.
Gibt ihr einfach den Hinweis, dass sie sich einfach mal eine Vermögensschulung reinziehen soll; hier in Hamburg wird seit einiger Zeit umfassend und extrem gut geschult; bedauerlicherweise überwiegend auf freiwilliger Basis ...

@VirtualSelf

das wäre so super, dann könnte ich nächstes Jahr in Ruhe umziehn Ich wollte gern dorthin , wo ich dann Arbeit habe. Das werde ich ihr prompt sagen, wenn alles geklärt ist. Wir sind eben auf dem Land, vielleicht werden sie nur schlecht geschult.

@sunshineever

Vergiss nicht, wenn du wegen Arbeit umziehst, Trennungskostenbeihilfe zu beanspruchen. Dann bekommst du trotz Arbeit weiter Geld als Ausgleich für die Kosten durch Trennung von deinem Wohnort. Und zwar 1/2 Jahr lang. Oh und diskutieren musst du mit denen nicht. Schreib einfach immer einen Antrag. Am besten nur "Hiermit beantrage ich.....(Trennungskosten, Umzug, usw)" oder "Ich bitte um schriftliche Auskunft, was ....." (am Besten lässt du Emailadresse und Telefonnummer löschen, dann können sie nur noch schriftlich antworten und dich nicht belügen. Denn schriftlich wäre eine Lüge nachweisbar. Mündlich nicht.

@guinan

dass die AUSZAHLUNG des Erbes aber erst jetzt erfolgt.

Ein Erbe wird NICHT ausgezahlt.

Ein Erbe wird Rechtsnachfolger und damit gehen die Vermögen / Konten des Erblassers auf den Erben über. Der Erbe wird also Kontoinhaber anstelle des Erblassers. Die Rechtsnachfolge erfolgt mit den Erbfall = Tod des Erblassers.

@ichweisnix

Auszahlung heißt in diesem Zusammenhang "tatsächliche Verfügbarkeit, um den (unmittelbare) Bedarf zu decken".

Bei Sachwerten wie z.B. Immobilien ist die Unterscheidung zwischen formaler Rechtsnachfolge und Umwandlung in liquide Mittel und deren Zufluss für die Leistungsbemessung elementar wichtig.

@VirtualSelf

ganz herzlichen Dank für deine tolle Hilfe. Beim Strom ist es wegend er heizung zu hoch, sind Nachtspeicheröfen.

Das Erbe ist im Januar verfügbar oder könnte mein Vater ihn auch (Bausparvertrag verlängern lassen)? Mein Bruder erbt auch noch mit, sozusagen zu dritt.

Das ist für mich alles sehr verwirrend.

Vielen lieben Dank nochmals Tina

Dein Anteil, insofern der Erbfall während des Bezuges von Harz4 eintritt, wird dir voll als Einkommen angerechnet. Du müsstest das dem JC anzeigen. Die Folge wäre ein Änderungsbescheid mit weniger oder keiner Zahlung bis der Betrag ausgeglichen ist.

Das kann ich nicht so genau sagen.. Zählt es ab Todeszeitpunkt oder wann der Bausparvertrag fällig ist? Vielen Dank.

LG Tina

@sunshineever

Erst mit Fälligkeit wird gezahlt. Wenn du dann keine Transferleistungen bekommst, kann nichts angerechnet werden. Das Geld ist deins.

@albatros

dann hoffe ich, dass nun ein Vorstellungsgespräch erfolgreich war, warte auf Nachricht. Danke, das wäre ja toll.

LG Tina

In der Tat gilt ein Erbe als Einkommen und vermindert den Anspruch auf Hartz4. Wenn die Auszahlung also noch etwas warten kann, wäre das besser für dich.Vielleicht gelingt es dir, zumindest vorübergehend einen Arbeitsvertrag zu bekommen. Würde in dieser Zeit dann das Erbe ausgezahlt werden, wo du kein Hartz4 bekommst, kannst du es behalten und es würde bei erneutem Hartz-Bezug zu deinem Vermögen gezählt. Das Schonvermögen, was man haben darf, ist ja recht hoch.

Eine weitere Möglichkeit wäre, FALLS deine Mutter im Testament festgelegt hat, dass das Geld NUR für zb ein Haus benutzt werden darf und KEINESFALLS für den Lebensunterhalt oder die Miete. In dem Fall darfst du ja nicht ran und es wäre auch vor dem Amt geschützt.

Umzug wegen Stromkosten ist Blödsinn, denn Strom ist ein Teil der Regelleistung, da ist im Regelsatz ein Betrag von 26 Euro für vorgesehen. Alles drüber zahlst damit eh du. Würde ich Wiederspruch gegen einlegen.

Wofür wird dir Geld abgezogen? Für mich klingts, als brauchst du dringend einen Anwalt.

Fordert das Amt einen Umzug, müssen sie auch ALLE anfallenden Kosten zahlen. Niemand - auch Freunde nicht- können gezwungen werden umsonst zu arbeiten. Abgesehen davon hat mancher auch keine Freunde, die das machen würden. Hier 3 Kostenvoranschläge von Umzugsunternehmen einreichen, einen davon müssen sie nehmen. Aber ich denke, du brauchst dringender einen Anwalt....die wollen auf deine Kosten sparen, das ist so nicht rechtens was die machen.

Bekommst du Geld aus deiner Nebenkostenabrechnung zurück, behält das in der Tat das Amt, außer die Kosten für Strom, die darfst du behalten, weil sie Teil des Regelsatzes sind. Sollte es dir in der Tat nicht gelingen, dein Erbe vor dem Amt zu schützen und kein Hartz4 mehr erhalten, würde ein Geldeingang aus einer Nebenkostenabrechnung bei dir bleiben, denn wenn das Amt nicht zahlt, kann es auch kein Geld zurückfordern. Und es zählt nunmal immer nur der Monat des Geldeinganges.

Gute Antwort! DH :)

Es gehtb dabei nicht um die Situation während der Einzahlungszeit sondern um die Auszahlung und da bist Du unglücklicherweise Hartz4 und Dein Einkommen "wird überwacht". Wenn Du zum Auszahlungstermin ausHartz4 raus bist, will keiner was von Dir, wenn nicht mußt Du es dir anrechnen lassen

herzlichen Dank für die Info. LG Tina

alle einnahmen werden berücksichtigt...ist doch ganz einfach....man kann nicht immer nur nehmen....

Hallo,

danke, aber ich hätte auch lieber Arbeit, aber leider trotz Vorstellungsgespräche Absagen, man sollte heute alles können.

Ich tu alles dafür, das muss man mir wirklich nicht auch noch vorhalten. Zudem sie beerben mich ja dann, von andern gibts gar nix zurück.

LG Tina