Wie ist ein Nachtfahrverbot bei Augenleiden definiert?

2 Antworten

Nur bei Tageslicht bedeutet in der Rechtsprechung: Eine Stunde nach Sonnenaufgang und eine Stunde vor Sonnenuntergang. Fahrten in der Dämmerung oder Nachtzeit sind unzulässig. Das bedeutet aber auch, dass Fahrten durch beleuchtete Tunnels nicht erlaubt sind.

Es handelt sich hierbei um eine "beschränkte Gültigkeit" der Fahrerlaubnis i.S.d. Schlüsselnummer 05.01. Wer gegen eine Beschränkung verstößt begeht einen Verstoß nach dem Fahrerlaubnisrecht (FoFE).  Es handelt sich nicht um einen Auflagenverstoß, der mit 15.- EURO geahndet werden kann.

Sonne weg = Tageslicht weg

Strafen können von Ordnungswidrigkeit bis Entzug der Fahrerlaubnis gehen