Wie ist die Rechtslage, wenn man sich verbotene Symbole tätowiert? Wie z.B. Hakenkreuz, SS Rune etc.?

11 Antworten

Die zur Schau Stellung eines Hakenkreuzes ist grundsätzlich in Deutschland verboten und nur in den Ausnahmen des § 86 Abs. 3 StGB erlaubt.

Natürlich ist es Quatsch, dass man dazu gezwungen werden könnte, sich eine Tätowierung weglasern zu lassen. Da kollidieren gleich mal mehrere Grundrechte miteinander.

Aber man kann z.B. dazu verdonnert werden, entsprechende Kleidung zu tragen, um die Öffentlichkeit vor den Symbolen zu schützen.

Verfassungsfeindliche Symbole sind verboten. Egal wo und wie man sie präsentiert. Da gab es mal ein Beispiel, dieses Jahr, da hatte einer ein Hakenkreuztattoo. In einem Freibad hatten das mehrere Leute gesehen und die Polizei gerufen. Der bekam dann auch eine Anzeige.

Von SS Runen weiß ich nichts. Zum "Hakenkreuz": Das Symbol heißt Swastika, wurde seit Jahrtausenden als Schmuck und Glückssymbol verwendet und die zur Schau stellung in der Öffentlichkeit ist nicht verboten. http://de.wikipedia.org/wiki/Swastika

Bist du dir da sicher?

Ich meine das es in Deutschland verboten ist.

@Aszid

Ich bin mir sehr sicher, ich trage selbst ein Swastika. Ich zeige es nicht provokant, jedoch hab ich mich natürlich vorher informiert und solange es nicht politisch verwendet wird, ist es nicht verboten.

Die Symbole werden nur mit Geldstrafen belegt. Wenn jemand, der bereits 18 ist (sonst gibts kein Tattoo), sich dementsprechende Symbole tätowiert, wird er erheblich höhere Strafen zahlen müssen. Und zwar vermutlich jedesmal, wenn es zu einer Anzeige kommt. jemanden zu zwingen, das wegzumachen, ist vermutlich nicht möglich - aber sicher bin ich mir nicht, ob eine Aufforderung unter Strafandrohung nicht doch möglich ist. Aber man kann wegen Uneinsichtigkeit verstärkte Strafmaße bekommen. Und vermutlich kann man auch sofort wieder angezeigt werden, sobald das letzte Gerichtsverfahren vorbei ist - das kann auch die Staatsanwaltschaft selbst.

dann gehören die Symbole mit Brenneisen ausgebrannt.