Wie ist die Rechtslage im Tauschhandel auf eBay?
Ich habe ein tshirt im Wert von ungefähr 200€ gegen 2 Paar Schuhe auf eBay getauscht, der tauschpartner hat mich nach 2 Tagen angeschrieben da er meint das tshirt sei eine Fälschung. Ich kenne mich nicht so gut mit sowas aus. Mir wurde das tshirt als original verkauft, darum auch der Preis.Nun möchte mich die gewisse Person deswegen anzeigen.Ich habe im ganzen Chat nirgends erwähnt dass das tshirt original ist, wie sieht das rechtlich gesehen aus?Bitte antworten.
5 Antworten
Ich habe im ganzen Chat nirgends erwähnt dass das tshirt original ist, wie sieht das rechtlich gesehen aus?
Tja, ganz einfach, ob Verkauf oder Tausch:
https://dejure.org/gesetze/MarkenG/143.html
Um auch so etwas auszuschliessen, hält man sich an die Empfehlungen von ebay Kleinanzeigen: Tausch / Barzahlung bei Abholung.
Ich kenne mich nicht so gut mit sowas aus. Mir wurde das tshirt als original verkauft, darum auch der Preis.
Selber Schuld. Du kannst Dich aber an den Verkäufer wenden und Deinen Schaden ersetzen lassen.
Du hast es als Original gekauft und als solches weiter verkauft. Wenn sich nun heraus stellt, dass es kein Original ist, du dir also hast Hehlerware andrehen lassen, musst du das Shirt zurück nehmen, sonst bekommst du Schwierigkeiten. Du solltest also eine Rückabwicklung anbieten.
Er kann davon ausgehen, dass es ein original ist , wenn du es nicht ausdrücklich sagst, dass es kein Original ist.
Also ja Er kann dich anzeigen.
Das kann man so jetzt hat nicht sagen.
Und du meinst sicherlich Ebay Kleinanzeigen (oder doch Ebay)?
Ja, Kleinanzeigen
Er soll dir beweisen das es eine Fälschung ist wenn er das nicht kann gehst du nicht drauf ein.