Wie ist die Rechtslage bei Ebay-Kleinanzeigen, wenn beide Parteien zusagen.. dann ist doch ein verbindliches Rechtsgeschäft entstanden, oder?

4 Antworten

Ja, aber:

http://www.helpster.de/muendlicher-vertrag-ist-rechtskraeftig-so-vermeiden-sie-risiken_84529

Hattest Du zur Abholung oder zu Vorkasse und Lieferung gekauft? Im letzten Fall gibt es noch einige Probleme mehr, da die Anmeldungen bei ebay-Kleinanzeigen anonym erfolgen.

das wäre mit versand und zahlung per Vorkasse gewesen

@benny1402

Freu Dich lieber, wenn es nicht klappt. Dann kannst Du auch nicht betrogen werden. Die Anmeldungen bei ebay-Kleinanzeigen erfolgen, wie bereits geschrieben, anonym. Die Warnungen des Seitenbetreibers:

https://www.ebay-kleinanzeigen.de/sicherheitshinweise.html

und schlussendlich diese:

http://images.gutefrage.net/media/fragen/bilder/ebay-kleinanzeigen---einblendung-des-sicherheitshinweises/0_big.jpg

haben ihre Berechtigung. Viele Fragen auf GF von Käufern, die nichts für ihr Geld bekommen haben, belegen das.

ja, im Prinzip schon, auch mündliche Absprachen zählen. Allerdings sind sie sehr schwer nachweisbar. 

Und außerdem, einen gültigen Vertrag zu haben, heisst noch lange nicht, dass man sein Geld oder seine Ware bekommt. Wenn man auf einen Betrüger reinfällt, geht man trotzdem leer aus. Und selbst wenn nicht, um zu seinem Recht zu kommen, müßte man klagen, also viel Aufwand und Kosten. Und selbst wenn man gewinnt, wenn bei dem anderen nichts zu holen ist, dann bleibt man auch noch auf seinen Kosten sitzen. 

Daher bei Kleinanzeigen nur Geschäfte mit persönlicher Übergabe machen. 

Laut der Theorie ja. Aber wie soll man dieses nachweisen? Wenn ihr zumindest geschrieben habt und es schwarz auf weiß steht, dann ok. Ansonsten sind mündliche Verträge eher schwierig zu regeln.

ja, das wurde schriftlich geregelt, ich habe den text vorliegen

Im Prinzip ja.

Aber mündliche Vereinbarungen sind kaum beweisbar.

es wurde schriftlich gemacht alles