Wie ist die rechtliche Lage wenn einer krank ist?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn Du krank bist, gibt es eine Lohnfortzahlung - mit einem Attest wird automatisch alles über die KK geregelt. Du musst Dich natürlich NICHT um die Vertretung kümmern, das ist Sache des Arbeitgebers!

http://www.jobber.de/_1_myjobber/jobforum,krankheitsfall.html

Geringfügig Beschäftigte ("Minijobber"), Aushilfen und andere (Teilzeit-)Mitarbeiter haben wie Vollzeitbeschäftigte einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (lt. Entgeltfortzahlungsgesetz vom 1. Juni 1994). Die Regelung über die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gilt auch für geringfügig Beschäftigte und für Aushilfen.

§1 Abs. 2 umfasst als berechtigten Personenkreis alle Arbeitnehmer ohne nach Art des Arbeitsverhältnisses zu unterscheiden.

Geringfügig Beschäftigte und Studenten haben, so wie andere Arbeitnehmer, bis zu 6 Wochen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Hier wird der regelmäßige Arbeitslohn in voller Höhe (jedoch ohne Prämien o.ä.) der Berechnung zugrundegelegt.

Um diese Rechte anmelden zu können, müssen zunächst zwei wichtige Punkte erfüllt werden:

  1. Der Arbeitgeber muss sofort darüber informiert werden, dass der Arbeitnehmer wegen Erkrankung an der Arbeitsleistung verhindert ist.

  2. Der Arzt sollte zeitnah eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen, die innerhalb von 3 Tagen dem Arbeitgeber zugehen muß. Ohne Vorlage dieser Bescheinigung hat der Arbeitgeber unter Umständen das Recht, die Zahlung zu verweigern und das Arbeitsverhältnis zu kündigen.

Top Antwort. DH!

und dort ist das so, dass wenn einer krank ist muss er sich um seine Vertretung kümmern

Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage - krank ist krank - das Risiko trägt allein der Arbeitgeber. Der muss sich auch um seine Personalangelegenheiten kümmern.

soll man auch ein Attest vorweisen

Das ist normal, wenn man krank ist.

denn bezahlt wird einem der Tag nicht

Das ist gesetzlich unzulässig - die Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle ist gesetzlich geregelt. Selbstverständlich hast Du Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Der Betrieb ist komisch und die kommen laufend mit neuen Sachen über die man nur Kopfschütteln kann. Auch wenn es nicht erlaubt ist, bei uns ist es so, dass wir kein Geld bekommen sondern unsere Vertretung den Lohn erhält. Daher verstehe ich nicht wozu die AU ist, denn man bekommt sowieso kein Geld und sucht selber Ersatz ?!

@cremedelacreme

wenn du in letzter zeit häufiger mal krank gewesen bist, kannst du das entgangene entgelt einklagen. wahrscheinlich erhält dein AG sogar ein teil der fortzahlung von der KV zurück, das ist bei vielen kleinbetrieben so, wenn sie eine AU vom arzt vorlegen. und dann bewegt sich dein AG rechtlich auf ganz dünnem eis.

Das ist heutzutage bei vielen Firmen so...Da muß man krank für Ersatz sorgen,wie utopisch...Gerade als Aushilfskraft,sollte die Verantwortung beim Chef liegen selber dafür zu sorgen,dass sein Betrieb läuft...

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist für alle Arbeitnehmer zwingend wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind - Wartezeit, kein Eigenverschulden ect - das EntgFG ist einer der Grundpfeiler unseres Sozialstaates


§ 12 Unabdingbarkeit (EntgFG)

Abgesehen von § 4 Abs. 4 kann von den Vorschriften dieses Gesetzes nicht zuungunsten des Arbeitnehmers oder der nach § 10 berechtigten Personen abgewichen werden.


die für Sicherheit der Arbeitnehmer sorgen sollen um keine Nachteile zu erleiden. Dein Arbeitgeber ist nichts anderes als ein Abzocker und Sozialbetrüger. Er verhält sich nicht nur ordnungswidrig, nein auch der Tatbestand des Betruges (Eingehungsbetrug) nach § 263 StGB ist erfüllt.

Ob du selbst Ersatz für diese Zeit suchen musst, muss und soll dich nicht interessieren - deine Tätigkeit ist gewiss nicht die Stellen- und Arbeitsvermittlung, ergo ist das alleinig das Problem des Arbeitgebers!

Eine erfolgreiche Klage auf alle nicht verjährten (§ 195 BGB oder vertragliche Vereinbarungen) Ansprüche ist hier mehr als gewiss...!

??? Selber um Ersatz kümmern, Geld gibt´s nicht?

Normalerweise gibt´s bei Krankschreibung in BRD, wenn man Vertrag hat, auch Lohnfortzahlung. ALso Du meldest Dich, sagst, bist krank.. legst Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankschreibung) vom Doc vor. Das ist deutsches Arbeitsrecht,d as kann keiner verbiegen.

Und Ersatz-kümmern.. ja, als engagierter Mensch versucht man das vielleicht, aber eigentlich ist das nicht Aufgabe des Kranken.

War früher Chef u.a. von einem Catering. Ja,e s war nett, wenn Anne anrief, sagte, bin krank, die petra könnte aber.

Aber im Endeffekt musste sie das nicht tun, es war meine Aufgabe (Chef), nen Ersatz zu finden.

Bei uns bekommt man keinen Lohn und mir wurde gesagt es ist Pflicht sich eine Vertretung zu suchen! Freiwillig ist was anderes. Ich frage mich wozu die AU wenn ich keinen Lohn für den Tag bekomme?

@cremedelacreme

klage das entgelt ein, es steht dir zu.

@cremedelacreme

Tja, da macht sich dein Chef in hohem Maße strafbar! Kannst ihn zur Zahlung auffordern und im Notfall darauf Klagen, wenn er sich weigert. Eine Strafanzeige wäre dann ebenfalls möglich.