Wie ist die Kündigungsfrist im Öffentlichen Dienst mit einem befristeten Vertrag?

3 Antworten

Befristete Verträge sind nur dann vorzeitig ordentlich kündbar, wenn das ausdrücklich im Arbeitsvertrag oder dem anzuwendenden Tarifvertrag vereinbart worden ist.

In den für den ÖD anwendbaren Tarifverträgen heißt es dazu:

Eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit ist nur zulässig, wenn die Vertragsdauer mindestens zwölf Monate beträgt. 
Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist in einem oder mehreren aneinandergereihten Arbeitsverhältnissen bei demselben Arbeitgeber 
- von insgesamt mehr als sechs Monaten                    vier Wochen, 
- von insgesamt mehr als einem Jahr                           sechs Wochen 
zum Schluss eines Kalendermonats, 
von insgesamt mehr als zwei Jahren                            drei Monate, 
von insgesamt mehr als drei Jahren                             vier Monate 
zum Schluss eines Kalendervierteljahres. 

Die Kündigungsfrist ist ganz normal 4 Wochen. Egal ob du 1 Jahr da Arbeitest oder 50 Jahre wenn du kündigst sind es immer 4 Wochen. 

Das ist falsch. Es handelt sich um einen befristeten Vertrag.

steht im befristeten Vertrag denn drin, dass er gekündigt werden kann?

in vielen befristeten Verträgen gibt es keine Kündigungsfrist, dann läuft der Vertrag bis er zu Ende ist.

Bei mir steht keine explizite Kündigungsfrist drin, das heißt der Vertrag ist unkünbar und läuft bis zum Ablaufdatum aus, richtig? Gibt es da keinen Ausweg?

Grundsätzlich hast du zwar Recht, aber im Öffentlichen Dienst ist entweder der TVÖD, TV-L oder TV-Hessen anzuwenden - siehe meine Antwort.