Wie ist die gesetzliche Kündigungsfrist für einen Schülerjob?

5 Antworten

Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zur Monatsmitte 15. oder zum Monatsersten.

zum MonatsLETZTEN, nicht zum MonatsERSTEN

Unabhängig von der "Arbeitgeberfreundlichkeit" des Arbeitsvertrages stellt sich meiner Meinung nach die Frage, ob die Beschäftigung eines 13-jährigen auch im rahmen eines Ferienjobs nicht gegen bestehende gesetzliche Regelungen verstößt.

https://www.haufe.de/arbeitsschutz/recht-politik/arbeitsschutz-fuer-ferienjobber/beschaeftigungsverbot-fuer-kinder-und-jugendliche_92_126062.html

Ist ja kein Ferienjob sondern ein befristetes Arbeitsverhältnis was man im Alter zwischen 13 und 15 Jahren eingehen darf. Aber trotzdem danke.

Wenn in einem Arbeitsvertrag keine genauen Fristen stehen und auch kein Tarifvertrag Anwendung findet, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 Abs. 1 BGB. Der Verweis auf die gesetzliche Kündigungsfrist ist genug.

Während man in der Probezeit mit der verkürzten Kündigungsfrist von zwei Wochen zu jedem beliebigen Datum kündigen kann, geht das nach der Probezeit dann nur mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder Ende eines Monats.

Da solltet ihr diesbezgl. bei der Firma nochmal nachfragen!

Kannst auch mal bei Google eingeben:

Gesetzl. Kündigungsfrist, bei "Schülerjobs"!

Aber zur Sicherheit trotzdem fragen"

sind die Arbeitsverträge nicht im allgemeinen eher "Arbeitgeber freundlich"?

Bei Google finde ich leider hauptsächlich die Angabe bei Ferienjobs. Aber hier wurde mir ja weiter unten schon die Antwort gegeben.

@claudiask

Schüler u. - Ferienjob ist für mich das gleiche!

Ich weiß nicht, ob das auch bei so einem Job zutrifft, deswegen lieber fragen?

Aber es steht dir natürlich frei, das zu tun!

Vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Die Angabe "gesetzliche Kündigungsfrist" ist vollkommen ausreichend.

Was ich mich nun zusätzlich noch frage: Muss dieser Lohn in Höhe von ca 50€/Monat bei der Steuererklärung angegeben werden?