Wie ist der Versicherungsschutz bei einem privat PKW der für dienstliche Zwecke gebraucht wird?

5 Antworten

Ich an deiner Stelle würde daruf drücken das dein Arebitgeber mit dir diesen Fahrtenvertrag abschliesst. Schon allein bei einem schadensfall der bei dienstlicher Tätigkeit passiert bist du besser abgesichert. Denn wenn es zum ernstfall kommt könnte sich dein Chef rausreden da ihr ja keinen seperaten Vertrag darüber abgeschlossen habt. Du solltest dich vielleicht auch mal bei deinem Versicherungsvertreter kundig machen was er darüber denkt und ob es eine möglichkeit gibt dich besser zu schutzen im Fall eines Schadens.

Ein verantwortungsvoller Arbeitgeber schickt seine Mitarbeiter nicht mit deren privaten Pkws los. Grund: s. die beiden obigen Antworten. Auf meinen Arbeitsstellen war es sogar Pflicht, mit einem Firmenwagen zu fahren.

Stimmt, bei uns kommt es allerdings öfter vor, dass alle drei Poolwägen in Gebrauch sind. Andere Kollegen nehmen dann ihren eigenen Wagen, ich probiere den Termin auf später/morgen zu verlegen...

also ich nutze meinen Privatwagen auch dienstlich, bekomme auch 30 Cent pro Km, Aber mein Chef zahlt mir eine Vollkaskoversicherung zusätzlich für die Dienstfahrten. Also wenn ich einen Unfall baue bezahlt meine Haftpflicht den Schaden des Gegners (ich steige in den Prozenten, was dann laut Auskunft unseres Juristen auch noch in den 30 Cent mit drin sein soll), die Zusatzvollkasko, zahlt meinen Schaden. Das Finde ich soweit ok, außer daß 30 Cent viel zu wenig ist, aber mehr trägt das Landesreisekostengesetz nicht.

Im Kfz Bereich ist die Versicherung immer auf das entsprechende Kfz bezogen. Ganz gleich wer und warum der Wagen gefahren wird. Eine Schadenregulierung findet über deine Versicherung statt. Willst Du dich gegen einen finanziellen Nachteil absichern vereinbare das schriftlich mit deinen Chef. Zudem wäre es sinnvoll deinen Versicherungsunternehmen mitzuteilen dass der Wagen auch dienstlich genutzt wird.

Bei uns im Unternehmen muss man den Schaden auch erst mal selbst regulieren, bekommt ihn aber bei Fremdverschulden ja ersetzt - nur der Schaden am eigene PKW bleibt und mindert den (Wiederverkaufs-) Wert. Ich fahre deshalb nicht mit privatem PKW.