Wie ist der Buchungssatz für diese Geschäftsvorfall?
Hallo,
ein Familienmitglied (oder Freund, Verwandete) hat Geld auf Geschäftskonto (Bank) überwiesen.
- Wie ist der Buchungssatz aus Sicht des Gechäfts? Also wie soll das Geschäft dieses Geld buchen? (In der Rechnung ist Entwicklungshilfe angegeben)
Auf jeden Fall nimmt Bankkonto zu!
Bank an _______ ?
- 2. Was wenn ein Geschäftspartner das Geld als Entwicklungshilfe überwiesen hat?
Danke im Voraus,
4 Antworten
Ist das alles was du von der Aufgabe hast ? Da kann man mehr reininterpretieren als einem Lieb ist.
Denke ich simpel würde ich vermuten sie wollen hier ne Privateinlage bei der Familie sehen. Beim fremden Dritten ein Darlehen ?
Das ganze geht aber schon schief wenns ne GmbH ist da gibts keine Privateinlagen. Eher ein Verrechnungskonto. Oder ob man überhaupt ein Familienmitgleid oder gar Freund als Privateinlage buchen kann/sollte halte ich schon für fragwürdig. Dann noch "Entwicklungshilfe" was soll das sein ? Soll das Gewinnwirksam klingen? Eine Art Förderung ? kann ich mir kaum Vorstellen, würde es irgendwo auf der Passivseite der Bilanz ausweisen.
Bekomme ich sowas in der Praxis ruf ich den Mandant an und frag ihn was das soll und obs dazu was schriftlich gibt.
Wollte ich den Fragesteller "nerven" würde ichs in beiden fällen auf Sonstige Verbindlichkeiten buchen. Die infos zu der Überweisung sind nix halbes und nix ganzes :D
Das ist jetzt ein echter Vorfall. Aufgabe dazu gibt es nicht. Außerdem ist es ein GmbH.
Grundsätzlich:
Die GmbH hat kein Privatvermögen, also auch kein Privatkonto.
In der Praxis kommt es vor, dass Gesellschafter oder Geschäftsführer der GmbH kurzfristig Gelder zur Verfügung stellen. Diese sind über Verrechnungskonten zu buchen.
Selbstverständlich kann die GmbH auch ein Darlehen von den Gesellschaftern oder Geschäftsführern annehmen. Aber Vorsicht: Schriftlicher Vertrag sollte vor dem Zahlungseingang und Vergleichbarkeit der Konditionen mit Dritten (z.B. Bank hinsichtlich Tilgung, Verzinsung, Sicherheiten), sonst können die Darlehenszinsen seitens des Finanzamts als verdeckte Gewinnausschüttung) angesehen werden.
Zinsfrei Gewährte Darlehen der Gesellschafter/Geschäftsführer sind steuerlich über die Laufzeit abzuzinsen, was zu einem steuerlichen Ertrag der Gesellschaft in Höhe des Zinsvorteils führt.
Kommt drauf. Zonkie hat es ja schon geschrieben. Wichtig wäre auf jeden Fall zu wissen ob das Geld irgendwann zurückgezahlt werden soll oder ob es sich um eine "Spende" handelt. Das mit der Rechnung verstehe ich nicht. Ihr habt eine Rechnung ausgestellt? Für welche Leistung?
Bank an Kapital