Wie ist das mit Zustellung wenn man einen zweiten Wohnsitz hat, muss man da auch innerhalb 2 Wochen reagieren wenn das von Februar ist aber nicht Hauptwohnsitz?

3 Antworten

... dass ich bei meiner Mutter wohne und dort meinen Hauptwohnsitz habe

Wer zahlt denn dort den Rundfunkbeitrag? Vermutlich deine Mutter, oder?

Dann musst du natuerlich fuer deinen anderen Wohnsitz zahlen. Fuer einen Zweitwohnsitz muss nur derjenige nicht noch einmal zahlen, der bereits fuer eine andere Wohnung Beitragszahler ist. Ist man das aber nicht, muss man zahlen.

Die Frage ist allerdings, ob dein "Zweitwohnsitz" ueberhaupt eine beitragspflichtige Wohnung darstellt. Du schreibst, es handele sich "nur um ein Zimmer". Hat das Zimmer einen eigenen Zugang oder kann es nur betreten werden, indem man vorher durch den Wohnraum anderer muss? Wenn es nur ueber den Wohnraum anderer betreten werden kann, ist es naemlich keine beitragspflichtige Wohnung.

Anders waere es wieder, wenn es sich um eine Wohngemeinschaft handeln wuerde. Dann ist fuer die gesamte Wohnung nur einmal Beitrag zu zahlen. Der Beitragsservice kann sich aber aussuchen, welchen der Bewohner er dafuer heranzieht. Wie die Bewohner das dann unter sich ausmachen, bleibt ihnen selbst ueberlassen. Wenn es also eine WG ist und dort schon ein anderer Bewohner den Rundfunkbeitrag zahlt, musst du dem Beitragsservice dies mitteilen und die Beitragsnummer des betreffenden Mitbewohners nennen.

Wenn nun ein Festsetzungsbescheid kommt, liegt dem auch eine Rechtsmittelbelehrung bei. Du kannst widersprechen und die Sache endgueltig aufklaeren, wenn die Forderungen des Beitragsservice tatsaechlich unberechtigt sein sollten. Diesmal aber die Post nicht wieder ewig lange im Briefkasten gammeln lassen. Es gibt ziemlich enge Fristen, die auch eingehalten werden muessen.

Hast du den Hauptwohnsitz denn abgemeldet? WEr wohnt denn jetzt in der Wohnung?