Wie ist das mit einem Künstlername?

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Zu der Frage mit dem Künstlernamen im Personalausweis. Das ist alles natürlich irgendwo gesetzlich geregelt. Hier speziell in den "Vorläufigen Hinweisen zur Durchführung des Personalausweisgesetzes" Nr. 18:

Eintragung von Ordens- bzw. Künstlernamen: Ordens- bzw. Künstlernamen sind sowohl im Personalausweis als auch im Reisepass einzutragen, wenn sie sich aus dem Personalausweis, einem früheren Pass oder dem Melde-, Personalausweis- bzw. Passregister ergeben. In Zweifelsfällen hat die antragstellende Person durch Vorlage geeigneter* Unterlagen *darzulegen, dass sie unter dem von ihr angegebenen Ordens-/Künstlernamen bekannt ist. Die Eintragung eines Ordens- bzw. Künstlernamens stellt ein berechtigtes Interesse für die Neuausstellung eines Personalausweisweises oder Reisepasses dar. a) Künstlername Unter einem Künstlernamen ist ein von einem bürgerlichen Namen abweichender Name zu verstehen, der in bestimmten Lebensbereichen in Zusammenhang mit einer künstlerischen / freischaffenden Tätigkeit geführt wird und anstelle des Namens die Identität und die Individualität der Person ausdrückt. Aus seiner dem bürgerlichen Namen entsprechenden Funktion ist abzuleiten, dass ein Künstlername nur dann gegeben ist, wenn er durch "Verkehrsanschauung" anerkannt ist und individuelle Unterscheidungskraft besitzt. Der Nachweis über den Künstlernamen kann z. B. dadurch erbracht werden, dass der Pass-/Personalausweisbewerber unter diesem Namen in einem Berufsverband oder bei einer Agentur geführt wird und dieser darlegt, dass der "Künstlername" in der Öffentlichkeit eine entsprechende "Verkehrsgeltung" erlangt hat, mithin in der öffentlichen Wahrnehmung den bürgerlichen Namen zumindest in Teilbereichen überlagert. Eine käuflich erworbene Adelsbezeichnung kann nicht als Künstlername eingetragen werden, sofern dieser Name in der Öffentlichkeit nicht in Zusammenhang mit einer künstlerischen Tätigkeit genutzt wird. Die Reihenfolge der Bestandteile eines Künstlernamens richtet sich nach der Angabe des Künstlers. Nicht eintragungsfähig sind ferner Künstlernamen, die erkennbar verfassungsfeindlich oder diffamierend sind. b) Ordensname Für die Eintragung eines Ordensnamens ist die Vorlage einer Bescheinigung über die Verleihung des Ordensnamens, die durch den Orden der jeweiligen Religionsgemeinschaft ausgestellt wird, erforderlich. Bei Ordensnamen ebenfalls anzugeben sind Zusätze wie Pater, Schwester usw. Beispiele: Pater Remigius, Schwester Elisabeth. Hinweis: Eine allgemeine Anerkennung von Religionsgemeinschaften gibt es im deutschen Recht nicht. Im Allgemeinen können hierunter aber im Wesentlichen die christlichen, islamischen und buddhistischen Religionsgemeinschaften gefasst werden.

Unterschiedliche Gründe.

Marian Micheal Morrisson würde vermutlich keinen Westernhelden abgegeben haben, Aber John Wayne, war ein Markenzeichen.

Ähnlich Frederic Austerlitz (Fred Astair)

Doris Kappelhoff (Doris Day)

Alexander Archibald Leach (Cary Grant)

ES gab aber auch den Fall, das es einen Namen schon gab. Der relativ häufige Name James Stewart war schon bekannt und deshlab mussste sich ein jüngerer Schauspieler dieses Namens in Stewart Granger umbenennen.

Einen Künstlernamen kann sich jeder selbst geben.

Man kann den auch auf Wunsch als Künstler- oder Ordensnamen in den Ausweis (als Zusatz) bekommen.

PR-Manager (oder wer auch immer da zuständig ist) gesagt: "So du heißt jetzt So und So, das lässt sich besser verkaufen"

das ist eine Möglichkeit. Es geht auch: "Ich nenn mich jetzt sowieso! Das finde ich besser"

Wie ist das dann mit dem Ausweis, (in Deutschland jetzt) kann man bei Künstlername einfach einen Angeben, auch wenn es nicht unbedingt stimmt oder muss man "Referenzen" haben.

Nein, ist nicht so einfach! Man muss eine Menge "Beweise" vorlegen, dass die Öffentlichkeit einen wirklich unter diesem Namen kennt - da gibt es ganz bestimmte Voraussetzungen!

die Öffentlichkeit einen wirklich unter diesem Namen kennt

Nicht unbedingt. Nicht jeder Schriftsteller ist sehr bekannt. Es reicht z. B. wenn man in bestimmten Registern unter dem Namen eingetragen ist. z. B. dem Kulturserver.