Wie ist das mit der Auskunftspflicht von Leistungsnachweisen studierender Unterhaltsempfänger?
Hallo, ich habe eine Frage bezüglich der Auskunftspflicht von Studierenden gegenüber einem unterhaltszahlendem Elternteil. Also, Sohn bekommt monatlich Unterhalt, den er in einem langen Rechtstreit zugesprochen bekommen hat und studiert. Er macht seine Scheine und bummelt nicht in seinem Studium. Da Sohn und Elternteil keinerlei Kontakt (nur über Rechtsanwalt) zueinader haben, bekommt der Sohn (obwohl der Rechtsstreit ja beendet ist) von seinem unterhaltszahlendem Elternteil über dessen Rechtsanwalt nach jedem Semester (also alle 4 Monate) Post, dass er Auskunft zu geben habe, was er im vergangenen Semester besucht habe, welche Leistungsnachweise es gebe und was im Studium vorgeschrieben sei. (Alles auch nicht so einfach, wenn man noch die alten Magisterstudiengänge besucht und keinerlei Vorgaben richtig hat, da es zahlreiche Möglichkeiten gibt wie man sein Studium gestaltet usw.). Hier die Frage: Muss der Sohn überhaupt diese Nachweise erbringen? Was, wenn er solche Scheine, etc. nicht dem Rechtsanwalt des Elternteils zuschickt? Kann das unterhaltszahlende Elternteil außer des Semesterausweises (also dem Nachweis, dass der Sohn noch studiert) überhaupt was verlangen? Wäre klasse, wenn mir jemand helfen könnte. Elternteil will einen mürbe machen, schon seit 10 Jahren geht das so...
3 Antworten
Vater hat zwar die Pflicht, eine Ausbildung zu zahlen, Sohn aber genauso die Pflicht, kein Bummelstudium über 15 Jahre zu ziehen, sondern Sohn darf die Regelstudienzeit nur um einen gewissen Prozentsatz überziehen. Wenn also auf grund nicht abgeleisteter Scheine absehbar ist, dass das Studium absolut nicht in der Zeit zu packen ist, muss Vater nicht mehr zahlen. Deswegen ist es sein recht. Nachweise zu sehen.
nein, falsch formuliert... der unterhaltsrechtsstreit und der titel über unterhalt besteht schon seit kindesbeinen. studium erst seit 3 jahren.
Ja dein Sohn wäre in der Pflicht nachzuweisen, was solange dauert, stell den Unterhalt ein ,das würde ich tun und wenn dein Sohn wirklich vor Gericht gehen sollte ,wird er ein schlaues Gesicht machen,nicht Du! Mit über 18 Jahren noch Kindesunterhalt zu verlangen kommt bei den Gerichten nicht gut an!! Und in den meisten Fälle kommt es nicht mal mehr zum Unterhaltsverfahren!
WIE??? Du studierst bereits 10 Jahre auf Kosten Deiner Eltern? Welches Studium dauert denn soooo lange?
nein, falsch formuliert... der unterhaltsrechtsstreit und der titel über unterhalt besteht schon seit kindesbeinen. studium erst seit 3 jahren.