Wie ist das mit der Auskunftspflicht von Leistungsnachweisen studierender Unterhaltsempfänger?

3 Antworten

Vater hat zwar die Pflicht, eine Ausbildung zu zahlen, Sohn aber genauso die Pflicht, kein Bummelstudium über 15 Jahre zu ziehen, sondern Sohn darf die Regelstudienzeit nur um einen gewissen Prozentsatz überziehen. Wenn also auf grund nicht abgeleisteter Scheine absehbar ist, dass das Studium absolut nicht in der Zeit zu packen ist, muss Vater nicht mehr zahlen. Deswegen ist es sein recht. Nachweise zu sehen.

nein, falsch formuliert... der unterhaltsrechtsstreit und der titel über unterhalt besteht schon seit kindesbeinen. studium erst seit 3 jahren.

Ja dein Sohn wäre in der Pflicht nachzuweisen, was solange dauert, stell den Unterhalt ein ,das würde ich tun und wenn dein Sohn wirklich vor Gericht gehen sollte ,wird er ein schlaues Gesicht machen,nicht Du! Mit über 18 Jahren noch Kindesunterhalt zu verlangen kommt bei den Gerichten nicht gut an!! Und in den meisten Fälle kommt es nicht mal mehr zum Unterhaltsverfahren!

WIE??? Du studierst bereits 10 Jahre auf Kosten Deiner Eltern? Welches Studium dauert denn soooo lange?

nein, falsch formuliert... der unterhaltsrechtsstreit und der titel über unterhalt besteht schon seit kindesbeinen. studium erst seit 3 jahren.