wie ist das mit dem wechsel von alg1 zu hartz 4

2 Antworten

Es ist tatsächlich so, dass du an diesem Übgergangstermin beide Leistungen erhältst. Wenn du das rechtzeitig in die Wege geleitet hast. Du musst ja einen neuen Antrag stellen, mit zum Teil ganz anderen Fragen.

Was die meisten Leute leider nicht bedenken, ist, dass sie beim Übergang von Hartz IV in Arbeit, manchmal einige Wochen ganz ohne Geld da stehen, wenn sie die Modalitäten bei der Abmeldung nicht richtig handhaben.

"Übergang von Harz IV in Arbeit" und "Modalitäten bei der Abmeldung nicht richtig handhaben" Hierzu muss ich leider einwenden ,diese Problematik hat sich der Staat (das Amt)selbst geschaffen. Nur man will es mal wieder wie so oft auf den Kleinen Mann abwelzen. Wenn man als Beispiel zum 10. eines Monates in Arbeit kommt muss man sich ja unverzüglich beim Amt abmelden. Die meisten Firmen zahlen aber Lohn erst zum 15. des Folgemonates. In diesem Fall hat man aber schon meistens für den vollen Monat das Geld vom Amt bekommen. Dies hat nun zur Folge das man vom Amt vom 10.-31. überzahlt wird und im Nachhinein zurückerstatten muss . Und da man ja trotzdem laufende Kosten hat , wenn man kein "Reicher Arbeitsloser" war nutzt man diese Geld auch weiterhin um sein Lebensunterhalt zu Bestreiten. Dazu kommt noch es reicht gerade eben wieder mal nur bis zum 31. Ergo man wird vom Amt "Beschuldigt " diese Geld unrechtmäßig genuzt zu haben. Weiterhin ist aber immer noch nicht gegeben das der Lebensunterhalt vom 1.-15. bestritten werden kann , weil ja erster Zahltag der 15. ist. Ich selbst hatte dieses Problem schon 3mal . Und man sollte sehr wohl von Amtsseite aus hierbei,den Armen Arbeitlosen erkennen ,wie die meisten es ja auch wirklich sind wenn man Harz IV bezieht. Oder mach mal selbst ein Lösungsvorschlag wie man mit 0,00€ vom 1.-15. überstehen soll wenn Konto eben nun mal 0,00€ anzeigt.Und komm mir bloss nicht mit dem Stuss du könntest vom Harz IV Geld noch Sparen. MFG Rudi

@rudolfweiher

Wenn man zum 15. des Folgemonats das Gehalt erhält, muss man die Alg2-Leistungen für den laufenden Monat nicht zurückzahlen (Zuflussprinzip). Im Gegenteil kann man Darlehensweise Anfang des Folgemonats noch Leistungen erhalten, um die laufenden Kosten bis zur Gehaltszahlung begleichen zu können. Damit kommt es natürlich zur Überzahlung, die dann in Raten zurückerstattet werden muss.

Dein ALG-1,was Rückwirkend gezahlt wird,dürfte sich auf die ALG-2 Zahlung nicht auswirken ! Das ALG-1 wird zwar als Einkommen gerechnet,aber das ALG-2 was am Ende des Monats Überwiesen wird,ist ja für den Folgemonat gedacht . Das war zum Beispiel auch beim Wechsel von Arbeitslosenhilfe zum Harz 4 ( ALG-2 ) der Fall . Die Arbeitslosenhilfe,wurde ja auch wie jetzt ALG-1 Rückwirkend gezahlt,da gab es auch 2 mal Hintereinander Geld Überwiesen !