Wie hoch wird die Strafe für das Kaufen von Ausweisen und Führerscheinen im Darknet?

4 Antworten

 Strafgesetzbuch (StGB)

§ 276 Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen

(1) Wer einen unechten oder verfälschten amtlichen Ausweis oder einen amtlichen Ausweis, der eine falsche Beurkundung der in den §§ 271 und 348 bezeichneten Art enthält,

1.einzuführen oder auszuführen unternimmt oder

2. in der Absicht, dessen Gebrauch zur Täuschung im Rechtsverkehr zu ermöglichen, sich oder einem anderen verschafft, verwahrt oder einem anderen überläßt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Handelt der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach Absatz 1 verbunden hat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

wenn es mehrere sind, ist es §276 absatz 2 StGB, mindeststrafe 3 monate

Ich würde sowas nicht machen. Probleme sind vorprogrammiert.

https://dejure.org/gesetze/StGB/276.html

(übrigens trivial zu ergoogeln mit: strafe gefälschte ausweise)

Bei manchen Leuten funktionieren Suchmaschinen anscheinend nicht.