Wie hoch wird die Strafe ausfallen

7 Antworten

Der erstmalige Verstoß wird mit einem 1-monatigen Fahrverbot geahndet, im Wiederholungsfall sind es dann 3 Monate. Wurde ein alkoholbedingtes fehlerhaftes Verhalten nachgewiesen, kann der Entzug der Fahrerlaubnis auf die Dauer von mindestens 6 Monaten erfolgen. Neben der 0,5-Promillegrenze gibt es noch die 1,1-Promillegrenze, die die absolute Fahruntüchtigkeit beschreibt. Ein Überschreiten dieser Grenze hat stets den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge. Ein Verstoß gegen die 0,5-Promillegrenze hat i.d.R. ein Bußgeld in Höhe von Euro 500,- und Fahrverbot für einen Monat zur Folge. Nach einer wiederholten Promillefahrt erhöht sich das Bußgeld sowie die Dauer des Fahrverbotes.

Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis sind in ihren Auswirkungen unterschiedlich: Während der Verurteilte seinen Führerschein nach Ablauf des Fahrverbots automatisch zurück erhält, muss er beim Entzug der Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Dabei kann die Fahrerlaubnisbehörde auch, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen, eine neue theoretische und/oder praktische Fahrprüfung oder eine medizinsch-psychologische Untersuchung (MPU) verlangen.

Der Unterschied zwischen der 1,1-Promilleregel und der 0,5-Promilleregel ist auch strafrechtlich bedeutsam: Ein Verstoß gegen die 0,5-Promilleregel ist eine Ordnungswidrigkeit, der Fahrer ist anschließend nicht vorbestraft. Ein Verstoß gegen die 1,1-Promilleregel hat indes die Folge, dass der Fahrer als vorbestraft gilt.

Quelle: http://www.anwaltonline.org/verkehrsrecht/tips/fahrverbot/alkoholeinfluss.html

Der erstmalige Verstoß wird mit einem 1-monatigen Fahrverbot geahndet, im Wiederholungsfall sind es dann 3 Monate.

Wie sind hier nicht mehr bei Ordnungswidrigkeiten sondern im Straftatbereich.

Hallo avocado

Auf ihn kommt in etwa folgendes zu:

1.) Strafe ca. 30-40 Tagessätzen (1TS=Monatsnetto/30). Wenn man unters Jugendstrafrecht fällt Sozialstunden. Dies KANN angewendet werden muss aber nicht.

2.) ca.12-14 Monate FE-Entzug. Neubeantragung frühestens 3 Monate vor Sperrfristende möglich. (Kosten ca. 150€)

3.) Keine Punkte da Entzug wegen § 4 Abs 2 StVG. Bei Neuerteilung wieder punktefrei.

4.) Wenn BAK 1,6‰ oder mehr wird eine MPU nach §§ 13 Nr. 2 FeV angeordnet (ca. 420€), die kann aber nur nach Aufarbeitung bestanden werden. Es empfiehlt sich, sich frühzeitig vorzubereiten.

5.) Strafbefehl in ca. 1-4 Monaten. Die Zeit des vorläufigen Entzugs wird beim Verhängen der Sperrfrist berücksichtigt. Verhandlung recht unwahrscheinlich es sei denn bei Einspruch oder wenn du unters Jugendstrafrecht fällst.

6.) Er ist nicht verpflichtet, weitere Angaben bei der Polizei zu machen. Dies ist in der Regel (ohne anwaltliche Beratung) auch keinesfalls zu empfehlen.

7.) Vor Neuerteilung ist zwingend ein Seminar für Alkoholauffällige Kraftfahrer zu absolvieren, da in der Probezeit aufgefallen siehe NAFAPlus Kosten ca. 300€

8.) PZ ruht bei Entzug, Verlängerung der PZ auf 4 Jahre.

9.) Die Sperrfrist kann er über ein Seminar zur Sperrfristverkürzung, z.B. Mainz 77, um 1-3 Monate verkürzen

die Punkte 7 und 8 nur wenn noch Probezeit besteht

eine MPU wird bei 1,34‰ nicht angeordnet, außer:

  1. die Trunkenheitsfahrt war zu einer "ungewöhnlichen " Zeit, z.B morgens um 11.00 Uhr

  2. er ist Wiederholungstäter, z.B er hatte vor höchstens 5 Jahren schon einmal eine Trunkenheitsfahrt unter 1,1‰, oder er hatte vor höchstens 10 Jahre eine Trunkenheitsfahrt über 1,1‰

  3. er ist schon einmal außerhalb des Straßenverkehrs unter Alkoholeinwirkung polizeilich aufgefallen, z.B durch eine Schlägerei

    4. er wohnt in Ba-Wü, Bayern, Berlin oder Meck-Pomm.

Dort gilt seit kurzem, dass ab einer BAK von 1,1‰ (auch bei Ersttätern) eine MPU verlangt wird (gilt auch für Altfälle).

Kann auch hier nachgelesen werden:

http://www.anwalt.de/rechtstipps/bereits-ab-promille-ist-fahreignungsgutachten-mpu-erforderlich_059717.html

Wobei er hier mit 30-40 Tagessätzen sicher überglücklich sein könnte...

Ich bin eher am zweifeln ob er seinen Führerschein jemals wieder sehen wird.... :( Die Anzeige ist klar. Fahrerflucht (bei dem zusammengefahrenen Pfosten). Er hätte die Polizei sofort holen müssen!!!

Ja ich denke die Strafe wird sein das er keinen Führerschein mehr haben wird, mit ner Geldstrafe muss er auf jeden Fall auch rechnen (denke mal so 1000-10000€ keine Ahnung)

Ja alles andere ist fraglich

Viel Glück trotzdem und ein frohes neues!!!

Ich bin eher am zweifeln ob er seinen Führerschein jemals wieder sehen wird.... :(

diesen Führerschein sicherlich nicht mehr, der wird geschreddert.

aber er wird einen neuen bekommen wenn die Sperrfrist vorbei ist und er einen Neuantrag gemacht hat

ich bin eher am zweifeln ob er seinen Führerschein jemals wieder sehen wird.

Das ist natürlich auch mein Wunschdenken aber in der Realität kompletter Unsinn. Natürlich sollte solchen Vollpfosten sicherheitshalber Arme und Beine entfernt werden, aber in der juristischen Praxis dürfte es komplizierter sein. Da spielen Begriffe wie Tateinheit und Tatmehrheit eine entscheidende Rolle. Nicht einmal ein Anwalt wird sich da mit einer Prognose aus dem Fenster lehnen

Ein Strafmass von unter 60 Tagessätzen und 6 Monaten Sperrfrist wäre schon wegen der Nummer mit dem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr eine große Überraschung. Sonst spielen Probezeit, Alter und die Tagesform des Anwaltes eine verdammt große Rolle.