Wie hoch ist eine Geldstrafe wegen Hausfriedensbruch?

5 Antworten

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Hallo gottesfuerchtig,

das Gesetz sieht hierfür folgende Bestrafung vor:

§ 123 StGB -Hausfriedensbruch
(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

Welche Strafe hier tatsächlich verhängt wird hängt von vielen Faktoren ab. Insbesondere ob der Täter noch nach Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird.

Im Jugendstrafrecht steht nicht die die Strafe im Vordergrund sondern der Erziehungsgedanke, so dass keine Geld.- oder Freiheitsstrafe, sondern nur eine Erziehungsmaßregel verhängt wird. In vielen Fällen muss Täter dann nur paar Sozialstunden leisten und das wars.

Ist der Täter vorher noch nie strafrechtlich aufgefallen, währe auch eine Einstellung nach § 153 StPO möglich.

Erfolgt eine Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht hängt die Höhe der Geldstrafe von dem Einkommen ab. Deshalb kann man hier auch keine Summe nennen, mit der Täter rechnen muss. Die Geldstrafe wird auch immer  in Tagessätzen verhängt.

Schöne Grüße
TheGrow

sehr richtig. Im Übrigen kann es auch auf den privatklageweg verwiesen werden.

Dafür gibt es keine Regelsätze,das wird individuell von der Straftat abhängen.

Ich würde noch weniger Erklärendes dazu schreiben: 1-365 Tagessätze werden es schon sein

Leider nicht ganz richtig. Nach StGB beträgt der Mindestanzahl 5 Tagessätze und höchstens 360.

Das hängt, wie so oft, vom Einzelfall ab.

Kommt auf die Umstände an. In deinem Fall (Vermieter geht in Wohnung) kann es ein 4-stelliger Betrag sein, aber auch weniger.

Das klingt sehr sehr gut

@gottesfuerchtig

Dir ist klar, dass das an die Staatskasse geht und nicht an Dich?