Wie hoch ist die maximale Arbeitszeit bei Nebenjobs?

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Unter der Voraussetzung, dass Du volljährig bist, es also keine Beschränkungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz JArbSchG gibt:

Es steht Dir grundsätzlich frei, neben Deiner Haupttätigkeit (hier also Deiner Ausbildung) einem Nebenjob nachzugehen.

Der Arbeitgeber muss nur dann darüber informiert werden (abgesehen davon, dass es aus Gründen der Vertrauensbildung sinnvoll sein könnte), wenn das vertraglich so vereinbart wurde oder wenn die Möglichkeit der "Kollision" mit Interessen des Arbeitgebers besteht.

Die Aufnahme einer Nebentätigkeit ist nicht davon abhängig, ob der Hauptarbeitgeber sie genehmigt (eine Vertragsklausel mit einem entsprechenden Vorbehalt wäre nichtig, das sie eine Einschränkung der nach dem Grundgesetz GG Art. 12 Abs. 1 garantierten Freiheit der Berufswahl und Berufsausübung darstellen würde).

Der Arbeitgeber darf die Nebentätigkeit nur dann verbieten, wenn sie >> gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt (z.B. gegen das Arbeitszeitgesetz ArbZG durch Überschreitung der erlaubten Höchstarbeitszeiten oder Nichteinhalten der Ruhezeiten zwischen zwei Arbeitsschichten), >> eine Konkurrenztätigkeit darstellt (alleine die Arbeit in einem Konkurrenzbetrieb reicht nicht als Verbotsgrund) oder >> zu der durch Indizien begründeten konkreten Befürchtung Anlass gibt, dass dadurch die Arbeitsleistung im Hauptjob leidet (wobei hier durch mögliche Beeinträchtigung der Ausbildungsleistung/des Ausbilungserfolgs aufgrund der Fürsorgepflicht des Ausbildungsbetriebs eher Anlass dazu bestehen könnte als im "normalen" Arbeitsverhältnis).

Als Volljähriger darfst Du maximal 48 Wochenstunden arbeiten (lassen wir die vorübergehende Möglichkeit der Verlängerung auf 60 Wochenstunden erst einmal außer Betracht); außerdem muss zwischen dem Ende der Arbeit und der Arbeit am nächsten Tag eine Ruhezeit von 11 Stunden (in Ausnahmen vorübergehend weniger) liegen.

Also, meine Frage: Wie viele Stunden darf ich neben meiner Hauptbeschäftigung arbeiten?

Unter diesen oben dargestellten Voraussetzungen darfst Du Deinen Nebenjob bei 40 Wochenstunden im Hauptjob (der Ausbildung) maximal 8 Wochenstunden ausüben - und das kann dann selbstverständlich auch (in diesen Grenzen) ein Minijob sein.

Das mußt Du Deinen Ausbildungsbetrieb fragen, denn der Nebenjob darf ja Deine Ausbildung nicht beeinträchtigen

Der Ausbildungsbetrieb sollte, muss aber nicht informiert werden, erst recht muss er nicht um Erlaubnis gefragt werden.

@Familiengerd

Das hängt von den Details des Ausbildungsvertrages ab und von dem Umstand, ob der Azubi bereits 18 ist oder nicht - Nebenjobs sind nicht gesetzlich geregelt, aber Arbeitszeiten

@Midgarden

Es kann vertraglich vereinbart werden, dass der Ausbildungsbetrieb über die Aufnahme einer Nebentätigkeit informiert werden muss.

Die Ausübung ist aber nicht von einer Genehmigung abhängig, eine entsprechende Vereinbarung wäre nichtig.

Die übrigen Voraussetzungen (Alter, Arbeitszeitobergrenze) verstehen sich von selbst.

Man muss den Mindestlohn von 8,84 € (50,9h, 50h 54Min) zugrunde legen, daraus ergibt sich die maximale Arbeitszeit bei 450.-€

Danke für die schnelle Antwort, aber das habe ich jetzt nicht Verstanden. Könnten Sie mir das etwas genauer erklären?

@ZX567

Man darf 450.-€ verdienen.

Teilt man die durch 8,84€ bekommt man 50,9Std raus. Das sind 50Std und 54Min (0,1h = 6 Min)

@XObelixxxx

Also darf ich 50,9 Stunden im Monat bzw 12,7 Stunden pro Woche nebenbei arbeiten?

@ZX567

Nein!

Du darfst nur so viel arbeiten, dass Du in beiden Jobs zusammen die wöchentliche Gesamtarbeitszeit von 48 Stunden nicht überschreitest.

Deine Überlegungen dazu in Deiner Frage sind richtig.

Die "Minijob"-Antwort von XObelixxxx hat damit erst einmal überhaupt nichts zu tun!

Was soll denn bloß Deine Aussage zum Mindestlohn und zum 450€-Job mit der Frage zu tun haben?!?

@Familiengerd

@Familiengerd Danke, ich war schon etwas verwirrt. Die 450€ haben ja nichts damit zu tun. Ich dachte mir schon dass das so irgendwie nicht sein kann^^