Wie hoch ist Aufwandsentschädigung bei Unfall?

8 Antworten

Ein ganz normaler VU

Ein Verkehrsunfall ist alles andere als normal!

Die Aufwandsentschädigung dient dazu dem Geschädigten seinen Aufwand zu entschädigen. Und der hängt von vielen Faktoren ab, nicht nur vom Unfall.

Zum Beispiel wenn ich nur zur Arbeit fahre und jemand schrottet meine Karre, dann ist mein einziger Aufwand ein ganz normaler Mietwagen auf den ich umsteige um weiter ganz normal zur Arbeit zu fahren wärend mein Auto entweder repariert oder ersetzt wird.

Habe ich Werbung auf dem Auto, dann muß ich die ggf ersetzen lassen was einen Aufwand bedeutet.

Habe ich das Auto voller Ladung, dann muß ein passendes Ersatzfahrzeug gemietet werden und dann muß die Ladung umgeladen werden, das kostet zusätzlich Zeit und Arbeitskraft. Auch kann Geld verloren gehen weil die Ladung nicht mehr rechtzeitig ankommt. Das können heftige Konventionalstrafen sein oder einfach nur Verdienstausfall.

Als Geschädigter musst Du den Aufwand berechnen und gut begründen, dann zahlt die Versicherung.

Was meinst du mit "Aufwandsentschädigung" ? Du hast als Geschädigter nach einem unverschuldeten Unfall Anspruch daruaf, alle deine Kosten zur Schadensbeseitigung ersetzt zu bekommen. Dabei mußt du wie ein wirtschaftlich vernünftig denkender handeln.

Du hast z.B. bei einem Verkehrsunfall unter anderem Anspruch auf::

  • Reparaturkosten
  • ggf. Wertminderung
  • ggf. Schmerzensgeld
  • Mietwagen
  • Kosten für das Schadensgutachten eines Sachverständigen
  • Rechtsanwaltskosten
  • Ersatz der beschädigten Schutzausrüstung
  • ggf. Kosten der Heilbehandlung, Reha, Rente, Bestattung, Pflege, Krankenbesuch, ... -......
  • Unkostenpauschale zwischen 25,00 und 30,00 Euro bei normalen Durchschnittsschäden

Ich habe die pauschale Aufwandsentschädigung gemeint. Ich war nur etwas irritiert weil jemand 40Euro geschrieben hat. Aber das mit 25Euro scheint wohl zu stimmen. Danke.

Problem bei 1000Euro Bagatellschaden gibt es keine Wertminderung.

@lachs4709

wer sagt denn so einen Quatsch? Die Bagatellschadengrenze liegt bei 715 €. Eine Wertminderung gibt es dann wenn diese eintritt. Das ist natürlich bei kleineren Schäden seltener der Fall als bei großen Schäden. Das Alter und der Zustand des Autos spielen hierbei ebenfalls eine entscheidende Rolle.

Die normale Aufwandsentschädigung (Unkostenpauschale) für zum Beispiel Telefon- oder Portokosten beträgt ca. 25,00 Euro. Das wird meist ohne Nachweis anerkannt... aber nur als Geschädigter bei einem KFZ-Haftpflichtschaden und nicht bei einem Vollkaskoschaden.

Wenn ich dann noch zum Gutachter gefahren bin und später noch zur Werkstatt gibt's da noch was extra (Fahrgeld).

@lachs4709

Nein, das ist eigentlich in dem Betrag mit drin.

Was meinst du damit?

Es kommt wohl auf den Unfall bzw. die Höhe des Schadens an. Was für ein Unfall? Mit dem Auto, gibt es körperliche Schäden??

Ein ganz normaler VU. Wenn einem jemand auf die Stoßstange fährt.

@lachs4709

Wenn Du dafür bis zu 20,00 € pauschal ansetzt, wird die Versicherung das akzeptieren. Willst Du einen höheren Aufwand geltend machen, musst Du diesen belegen.

@suzisorglos

sind 25Euro pauschal.

Ein ganz normaler VU. Wenn einem jemand auf die Stoßstange fährt. Für Porto, Fahrtkosten, Telefonate (Versicherung, Gutachter, RA etc.)

Kommt auf Schaden und Aufwand an^^

Ein ganz normaler VU. Wenn einem jemand auf die Stoßstange fährt. Für Porto, Fahrtkosten, Telefonate (Versicherung, Gutachter, RA etc.)

@lachs4709

Wieso fragst du nicht einfach den Gutachter, das herauszufinden ist sein Job^^

@Stonedman

Was hat hier der Gutachter zu tun. Das ist kein Versicherungsinstitut und auch kein RA. Ein Gutachter erstellt Gutachten. Aufwandsentschädigung interessiert den herzlich wenig.

@lachs4709

Der Gutachter bestimmt den Schaden, durch sein Gutachten, wofür soll der sonst gut sein?

@Stonedman

hier steht nur die Schadenhöhe, aber nichts von Aufwandsentschädigung. Schliesslich kalkuliert der Gutachter nur die Kosten.