Wie hoch dürfen nebenkosten sein?

10 Antworten

Nein es gibt keine Obergrenze. Es gibt höchstens eine Obergrenze in eurem Geldbeutel, der euch dann vernünftigerweise zum Umzug zwingt. Die Wohnung scheint recht schlecht isoliert zu sein. Das wäre der einzige Punkt, den ihr mal mit eurem Vermieter besprechen solltet, wenn alle Energie einfach so verpuffen kann. Wenn ihr allerdings im Altbau wohnt, ist das durchaus nichts ungewöhnliches. Durch hohe Decken braucht man ohnehin schon mehr Heizenergie.

Manche Leute haben es auch viel zu warm in der Wohnung. Wie schaut es da bei euch aus? Habt ihr Thermometer in den Räumen? Über 21° ist nicht notwendig und das Schlafzimmer kann auch ruhig nur 18° haben. Wenn bei euch 28° Hitze herrscht ist das dann eben auch teurer ;-)

Für zusätzliche Bewohner kann der Vermieter die Nebenkostenpauschale erhöhen, das ist richtig.

In der Nebenkostenabrechnung gibt es Posten, die nach Personen berechnet werden, kommt eine Person dazu, muß auch mehr bezahlt werden (z.B. fällt mehr Hausmüll an). Andere Posten werden nach Quadratmetern Wohnfläche, Wohneinheiten, oder anhand von Verbrauch (Wasseruhr, Ablesen der Heizung) abgerechnet. Der Vermieter muß eine detaillierte Abrechnung vorlegen und die einzelnen Rechnungsbeträge kann man als Mieter einsehen.

Nein, tut mir leid. Es gibt keine Obergrenze für Nebenkosten. Der Vermieter kann alle (im Vertrag vereinbarten) Nebenkosten auf den Mieter umlegen, die ihm angefallen sind. Daran verdient er ja nichts. Das musst du dir klar machen. Er hat aber eine Verpflichtung wirtschaftlich zu handeln und so die Kosten zu mindern, auf die er einen EInfluss hat.

Bei einer Wohnung von 100 qm sollten die Kosten so um die 2 - 3 € je qm und Monat liegen. Das ist regional aufgrund der Wasserpreise und auch der Art der Heizung sowie des Verbrauches eben soch sehr unterschiedlich.

Er hat auch das Recht die Nebenkosten aufgrund der jährlichen Abrechnung an die realen Kosten anzupassen - er muss das nicht alles für euch verauslagen. Was mal im Mietvertrag stand ist mit einer solchen Erhöhung nicht mehr gültig. Er kann auch eine angemessene Erhöhung verlangen, wenn sich die Anzahl der Nutzer in der Wohnung erhöht. Denn zum Beispiel fallen mehr Müllgebühren an (die werden nach Personen berechnet) oder aber es wird mehr Wasser erbraucht. Ob nun die 110 € pro Monat als Erhöhung wirklich angemessen sind, das steht auf einem anderen Blatt - denn das finde ich sehr viel. Ihr kämt dann afu 4.10 € pro qm und Monat und würdet erheblich über dem Durchschnitt liegen.

Nach eine Ergänzung zum Heitöl- schau dir mal die Heizölpreise der letzten Jahre an, für die kann der Vermieter auch nichts. http://www.tecson.de/pheizoel.html

Im Mietvertrag wird in der Regel nur eine NebenkostenVORAUSZAHLUNG vereinbart. Abgerechnet wird nach Verbrauch. Wenn die Heizkosten zu hoch sind, dann entweder Heizverhalten ändern oder eine andere (besser isolierte) Wohnug suchen.

Die Kosten dürfen so hoch sein wie sie tatsächlich entstehen/anfallen.

160 € wären für die Wohnfläche viel zu wenig.

300 € NK inkl. Heizkosten und evtl. Warmwasseraufbereitung für 100 m² nicht ungewöhnlich.

Auf welcher Grundlage verlangt denn der VM jetzt 110 € mehr?

Was ist denn vertraglich, außer dem Betrag, sonst zu Nebenkosten vereinbart?