Wie hoch das Gebühr für Rücklastschrift sein?
Folgendes: Ich war bei Netto für 9,26 € einkaufen und habe mit meiner Karte gezahlt. Da das Geld nicht eingezogen werden konnte, habe ich eine Mitteilung der Bank bekommen (dafür wurden erstmal 1,95€ berechnet) und bin darauf hin sofort zur Bank gerannt um etwas einzuzahlen.
Nun sehe ich auf meinem Kontoauszug, dass mir Netto nochmal 20,66 € Gebühren für die Rücklastschrift abgezogen hat.
Dürfen die das bzw. sind 20,66 € überhaupt gerechtertigt?
6 Antworten
Dürfen die das bzw. sind 20,66 € überhaupt gerechtertigt?
Nein. Es dürfen nur die reinen Kosten für die Rücklastschrift vom Verbraucher gefordert werden. Diese betragen üblicherweise nicht mehr als 5 Euro
Nein.
Nicht alleine für die Rücklastschrift. Wenn diese mehr als 5-6 € kostet hat man dir das nachzuweisen.
ABER:
Du warst in Zahlungsverzug schuldest also den Verzugsschaden dem Grunde nacht. Verzugsschaden wären Zinsen und evtl. auch eine Ermittlungsgebühr, wenn eine Adressermittlung stattfefunden hat.
Die Bank darf wohl aktuell Gebühren verlangen. Zumindest wenn es sich um eine SEPA-Lastschrift handelt. Also mit IBAN.
Wenn es keine SEPA-Lastschrift ist, dann sind die 1,95 € ungerechtfertigt.
Die 20,66 € von Netto/deren Bank sind auf jedenfall ungerechtfertigt. Bis ca. 12 € wären ok. Aber drüber nicht.
http://www.bankenvergleich.de/ruecklastschrift-wer-traegt-die-kosten/
Ja hast recht franneck. Top Antwort und Kommentar von dir.
Also ich zahle für die Rücklastschrift bei der Sparda Bank genau 77 Cent. Meistens verlangen Unternehmen aber mindestens 10€, wenn sie das Geld erneut überweisen müssen.
am besten mal diesen Zettel mit den AGB´s mal durchlesen wo man da unterschreibt. 20 Euro sind die üblichen spesen.
20 Euro sind die üblichen spesen.
Ganz sicher nicht
Auch das wäre noch zu hoch, siehe: http://www.heise.de/resale/artikel/Bearbeitungskosten-fuer-Ruecklastschriften-1858178.html