Wie hoch darf eine Türschwelle sein?

2 Antworten

Kommt drauf an, was vereinbart wurde. Nach DIN wäre die Schwelle für eine Haustür viel zu niedrig.

Lies mal hier: https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=3&ved=2ahUKEwic_bDT4o7gAhUSC-wKHcKYDj0QFjACegQICBAC&url=https%3A%2F%2Fwww.ibsiegwart.de%2Fassets%2Fdownloads%2F4060_18_Schwellenh%25C3%25B6he.PDF&usg=AOvVaw0M2OnIwxQkBnUSEuxrgF06

Ist alles nicht ganz eindeutig. Einen Baumangel stellt es meiner Meinung nach nicht dar, jedoch schadet es nicht, den GU danach zu befragen.

viel zu niedrig? das macht keinen Sinn...

Moin!

Wenn in Eurem Vertrag nicht die Begriffe "barrierefrei" oder "ebenerdig" oder "DIN 18040" genannt werden, ist es leider quasi eine Grauzone. Auch ist teilweise das Bundesland relevant.

Zur Info kannst Du Dir ja mal diesen sehr ausführlichen und informativen Bericht durchlesen. Darin geht es zwar viel um barrierefreies Bauen, aber ebenfalls auch um Schwellen in nicht barrierefreien Gebäuden:

https://www.ibsiegwart.de/assets/downloads/4060_18_Schwellenhöhe.PDF

Kannst Du ja mal Deinem Bauunternehmer unter die Nase halten. Insbesondere den ersten Part auf der letzten Seite unter der Überschrift "Zusammenfassung"!

Viel Erfolg!

wölfin

danke schön!