Wie hoch darf die Warmmiete in Brandenburg sein (HARTZ 4)?

3 Antworten

Wie dem auch sei, ich konnte seit Dezember keine Miete mehr zahlen und mein Vermieter hat die Räumungsklage gestellt. Heute hatte ich nun die Zwangsvollstreckung im Briefkasten, welche besagt, dass ich ab dem 02.03.2012 die Wohnung nicht mehr bewohnen und betreten darf.

Irgendwie glaube ich das nicht.

  • Es geht normalerweise nicht so schnell mit einer Räumungsklage,bzw. der Zwangsräumung.

Zwangsräumung bedeutet,dass sie Wohnung an den Vermieter durch einen Gerichtsvollzieher übergeben wird. Sie müssen Ihre Sachen an dem tag aus der Wohnung schaffen,bzw. sie werden aus der Wohnung geschafft.

Erst an diesem Tag haben Sie nicht mehr das Recht die Wohnung betreten.

Höhe der Miete bei Hartz IV

Die Kosten für eine angemessene Unterkunft sind im Gesetz nicht klar definiert und richten sich, wie im ersten Absatz bereits angesprochen, nach den örtlichen Gegebenheiten. Natürlich kann man nicht den Quadratmeterpreis einer ländlichen Region mit einem Quadratmeterpreis einer städtischen Region gleich setzen.

Als Anhaltspunkte könnte man bei einer ländlichen Region von ca. 4 bis 4,50 Euro pro Quadratmeter und bei einer städtischen Region (Großstadt!) z.B. 13,50 Euro nehmen.

Welcher Quadratmeterpreis angemessen ist, lässt sich bei der zuständigen Agentur für Arbeit oder Kommune erfragen. Diese Ämter richten sich oftmals nach den ortsüblichen Mietpreisen und den Mietobergrenzen des Wohngeldgesetzes zur Antragstellung auf Wohngeld und können eine verbindliche Auskunft geben.

Mieten im unteren Bereich werden von der ARGE in der Regel übernommen, diese müssen aber nicht zwingend im untersten Mietbereich liegen.

Warmwasserkosten ab 2011 als Mehrbedarf bei Hartz IV Bezug Sofern die Heißwasseraufbereitung lokal in der Wohnung des Leistungsbeziehers erfolgt, also die sog. dezentrale Warmwassererzeugung mit einem Heißwasserboiler, Durchlauferhitzer etc. werden diese Kosten nicht über die Leistungen der Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB abgedeckt. Diese Warmwasserkosten werden ab 2011 in Form einer Pauschale als Mehrbedarf zusätzlich zum Regelbedarf gezahlt. Die Höhe der Pauschale ergibt sich aus dem maßgeblichen Regelbedarf nach § 20 SGB II sowie den dazugehörigen Prozentsätzen aus § 21 Abs. 7 SGB II. Demnach kann für die Warmwasserkosten eine Mehrbedarf Pauschale in folgender Höhe beantragt werden:

Regelbedarf Wer? Prozentsatz Pauschale 364 € Volljährige/ Alleinerziehende 2,30% 8,37 € 328 € volljährige Partner der Bedarfsgemeinschaft 2,30% 7,54 € 291 € Volljährige unter 25 Jahren 2,30% 6,69 € 287 € Kinder 15 – 18 Jahre 1,40% 4,02 € 251 € Kinder 7 – 14 Jahre 1,20% 3,01 € 215 € Kinder 0 – 6 Jahre 0,80% 1,72 €

http://www.hartz-iv.info/ratgeber/unterkunft-und-heizung.html

Du bist nicht ganz ehrlich! Wenn Du seit Dezember keine Miete mehr bezahlt hast, kann die Zwangsvollstreckung zur Räumung jetzt noch nicht da sein. Da sind wohl schon ältere Mietschulden vorhanden.

Die Arge hätte Deine Miete sofort bezahlen müssen. Warum tun sie das nicht?

Deine Antwort kannst Du leicht im Netz erhalten.

da ist so manches nicht schlüssig;

  • im September Arbeitsplatz verloren, Antrag Hartz IV gestellt - der bis heute nicht bearbeitet ist.

  • im Dezember konnte keine Miete mehr gezahlt werden und Vermieter stellte Antrag Räumungsklage

  • heute (03.02.) ZV im Briefkasten und muss zum 2.03. Wohnung räumen

Lediglich der Wunsch nach Brandenburg ist offenbar stimmig!

@helmutgerke

Nein richtig,ich habe schon vorher öfter nicht die komplette Miete zahlen können, aber die kosten immer wieder beglichen. Im Juli hat der Vermieter das erste Mal die Räumung eingeklagt, da die Rückstände insgesamt über 2 Monatsmieten hinausgingen. Dies habe ich dem Richter mitgeteilt und habe mich dann mit meinem Vermieter geeinigt die Wohnung nicht räumen zu müssen,wenn ich die Mietrückstände nachhole. Habe ich auch gemacht. Nun ist es nun einmal so, dass ich keine Chance bekommen habe die Mietrückstände erneut zu begleichen und er wird nun das frühere Urteil Vollstrecken lassen.

Die Arge bezahlt meine Miete nicht, weil ihnen die Unterlagen dazu fehlen, heißt ein vom Vermieter begläubigtes Dokument, welches über die Mietrückstände aufklärt und ein Dokument, welches jegliche gezahlten Mieten Nachweist (Mietkontenauszug heißt das glaube ich). Allerdings versuche ich diese schon seit November zu erhalten, aber mein Vermieter ist telefonisch nicht erreichbar, sondern nur per E-Mail. (Vermieter=Firma) Wenn ich denen schreibe bekomme ich nen Monat später eine Antwort, in welcher steht, dass die Nachricht jetzt weitergeleitet wurde und bearbeitet wird. Wrd sie aber offensichtlich nicht, denn ich bekomme NIE eine weitere Antwort. Auf erneute Anfrage auf die selbige E-Mail bekam ich bis heute noch keine Antwort.

Die zu erstattende maximale Miete schwankt schon von Stadt zu Stadt . In Brandenburg liegt die Schwankungsbreite etwa zwischen 270 und 350 Euro maximaler Bruttokaltmiete . Hinzu kommen noch etwa 100 Euro Heizkostenerstattung . Für eine Person beträgt die Obergrenze der Wohnfläche 50 Quadratmeter .