Wie hoch darf die Kaltmiete sein, dass das Jobcenter die Miete übernimmt? Und darf man im Notfall etwas dazuzahlen?
Guten Abend,
mein Freund und ich sind derzeit auf Wohnungssuche, da wir Anfang Dezember ein Baby erwarten. Ich beziehe seit zwei Monaten ALG II und mein Freund ist Leiharbeiter und verdient leider zu wenig um die Miete selbst zu übernehmen. Wir haben mit dem Amt absgesprochen, dass KDU übernommen werden. Unsere Wohnung darf für 3 Personen max. 75 qm groß sein und 3 Zimmer haben. In der Tabelle steht, dass eine Kaltmiete von 349€ berücksichtigt werden kann, jedoch steht im nächsten Feld für 4 Pers. kalt 397€. Also können wir eine wohnung suchen bei der die Kaltmiete zwischen 349€ und 397€ beträgt oder eine für maximal 349€ ?????? (Mietstufe 2) Da wir schon lange suchen und wir nichts finden, wäre es möglich etwas dazu zu zahlen? Also dass das Amt den maximal Betragt auszahlt und ich etwas von meinen Regelleistungen dazuzahle. Ich würde jetzt von keiner größeren Summe als 50€ ausgehen. Wir müssen echt raus aus meinem 12 qm kleinen Kinderzimmer, die Zeit rückt näher bis das Baby da ist. Es ist an sich schon schwer umzuziehen und dann noch hochschwanger oder mit Baby puuuuh ...
6 Antworten
Wenn die max.Brutto Kaltmiete für 3 Personen bei euch bei 349 € liegt dann wird auch nur bis da bewilligt bzw.die gesamte KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) muss passen,liegt sie darüber wird es keine Zusicherung für die Kostenübernahme geben !
Ihr müsst euch schon an diese Grenze der KDU - für 3 Personen halten.
Etwas anders wäre es wenn ihr schon in einer zu teuren Wohnung wohnen würdet,dann würde es vom Jobcenter eine schriftliche Aufforderung zur Kostensenkung geben,dann habt ihr in der Regel 6 Monate Zeit um zu versuchen die Kosten der KDU - zu senken,also z.B. durch ein Gespräch mit dem Vermieter oder einer Untervermietung.
Wenn das nicht in betracht käme bliebe nur der Umzug innerhalb dieser 6 Monate in eine angemessene Wohnung oder ihr müsstest dann den Differenzbetrag zwischen angemessener und unangemessener KDU - selber zuzahlen,dann wäre die eigene Zuzahlung möglich.
Das ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich.
Die Kommune/der Kreis legt die Richtwerte fest.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/22a.html
Ich kenne diese Tabelle deines Jobcenters nicht. Es geht aber generell um die Brutto-Kaltmiete, heißt:
Grundmiete und alle Nebenkosten ohne Heizkosten. Haushaltsstrom ist bereits in den Regelleistungen gemäß § 20 SGB II enthalten und kann deshalb nicht zusätzlich berücksichtigt werden.
Was den Nachwuchs angeht, sollte man davon ausgehen, dass der Mitarbeiter vor Ort, wenn der Umzug notwendig ist, auch von der Personenanzahl nach Geburt ausgeht. Lasse dich doch dazu einmal vom JC zurückrufen.
Entweder hast du nicht richtig gelesen oder liegst selbst falsch.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Bruttokaltmiete
Es bleibt dabei. Brutto Kaltmiete= Grundmiete + Alle Nebenkosten OHNE Heizkosten
Genau, Heizkosten zählen noch mal extra
nochmal: kaltmiete ist nur die grundmiete, warmmiete ist alles zusammen inkl. heizung.
Lies bitte:
“BRUTTO Kaltmiete“!
Es ist ein Unterschied zum Begriff Kaltmiete! Das JC betrachtet nie nur die Kaltmiete.
Ich bin hier raus.
Hallo, es haben viele geantwortet und man hat " Recht"- aber dann kann man sich auch aufhängen, Wenn ihr aktiv sucht und nichts anderes findet- ich meinte dass ihr DAS dann mit dem Jobcenter verhandeln solltet-
auch wenn es dann andere DInge nicht mehr geben sollte- besser aber als keine.
Hallo
ich wünsche viel Glück, ein bisschen Hantier machen die immer, aber letztlich müßt ihr das dennoch versuchen und glaubhaft darlegen, das ihr nichts anderes bekommt und es versucht habt. Klar der Rahmen darf nicht groß gesprengt werden aber Zuzahlungen sind möglich. Ihr bekommt nur die Summe x zugewiesen die euch zusteht und der Rest aus der eigenen Tasche dann- aber ein bisschen Theater gibt es immer. Es ist aber auch von stadt zu Stadt unterschiedlich- viel Glück
Dankeschön! :)
diese wohnung ist vorher abzusegnen, denn wenn aus eigener tasche gegen den willen und der zusicherung des jc was genommen wird, entfallen beihilfen wie kaution, renovierungsgeld, umzugskostenhilfe, übernahme von nachzahlung aus betriebskosten.
Natürlich ist die Wohnung vorher abzusegenen, aber bevor man in einem Kinderzimmer bleibt- versucht man es besser im Amt zu regeln- es sei denn man ist 14 JAhre alt!
es werden für drei personen 349 kalt bewilligt. das ist das maximum das du suchen kansnt. die wohnung kann dabei so groß sein wie du willst. die ist völlig egal. es geht nur um die maxiaml anerkannte kaltmiete. wie hoch sind die maximal anerkannten betriebskosten?
es ist fraglich ob du bis zur geburt eine vernünftige wohnung finden wirst. ehr wahrscheinlich nicht, da es wohnungsnotstand in deutschland gibt. wo wohnt denn dein freund derzeit? hat er keine wohnung? entweder bleibst du also in deinem kinderzimmer bei deinen eltern oder guckst nach einer mutter-kind-einrichtung. um euren rahmen zu erweitern hindert dich ja sicher auch keiner daran arbeiten zu gehen. warum hast du keinen job?
Wie soll sie bitte jetzt noch einen Job bekommen, wenn man den Babybauch sieht??
frage andere die schwanger arbeit gefunden haben. sie ist schwanger nicht krank. ich habe gearbeitet bis zum tag der geburt und stand 8 wochen später wieder am schreibtisch. verstehe die frage nicht.
Ich verstehe deine Vorwürfe nicht, die Frau ist schwanger und hat keine Arbeit- klingt nach einem Verbrechen-
schön für dich das du Arbeit hattest, und dann arbeiten gehen konntest-
der markus hat ein kind gekriegt??? Troll!!
warum trollst du nicht woanders weiter bwdingsda
bruttokaltmiete ist nur die grundmiete. inkl nebenkosten und heizug ist nettowarmmiete.