wie hieß den das alg Hartz 4 oder Sozialhilfe in der DDR?

3 Antworten

StGB der DDR:

"§ 249. Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch asoziales Verhalten.

(1) Wer das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung dadurch gefährdet, daß er sich aus Arbeitsscheu einer geregelten Arbeit hartnäckig entzieht, obwohl er arbeitsfähig ist, oder wer der Prostitution nachgeht oder wer sich auf ändere unlautere Weise Mittel zum Unterhalt verschafft, wird mit Verurteilung auf Bewährung oder mit Haftstrafe, Arbeitserziehung oder mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft. Zusätzlich kann auf Aufenthaltsbeschränkung und auf staatliche Kontroll- und Erziehungsaufsicht erkannt werden."

Wer arbeitsfähig war hat gearbeitet, wer nicht hat Rente bekommen.

Tja da sieht man mal wieder wie weit es das Bildungssystem gebracht hat das man nicht mal weiss das es in der DDR sowas nicht gab und auch nicht geben musste!

@greif61

Was willst du erwarten wenn von 10 Stunden in denen es über die DDR geht, in 9 davon Unsinn über die Stasi erzählt wird.

@Nomex64

Kein Kommentar

Hartz 4, da gab es nichts dergleichen, wer nicht gearbeitet hat, hat auch kein Geld bekommen noch irgendwelche Unterstützung. Auch an spezielle Sozialhilfe kann ich mich nicht erinnern, zumindest war es nicht besonders bekannt. Familien mit 4 oder mehr Kindern bekamen z.B. für besondere Angelegenheiten wie Jugendweihe die notwendige Kleidung. Möglich, daß dies von der Sozialhilfe gezahlt wurde.

So etwas gab es nicht bzw. nur im Ausnahmefall. Letzterer trat z. B. ein, als mein Cousin zur Armee eingezogen wurde und seine Frau mit 2 kleinen Kindern noch zu Hause war. Da er mit 80.- Mark Sold keine Familie ernähren konnte, erhielt seine Frau damals eine Unterstützung vom Staat.