Wie heißt die Straftat?

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Hallo JonnyBallof,

wenn der Nachbar die Polizei darüber informiert, dass Dein Freund eine Ruhestörung begeht, obwohl das nicht der Fall ist, begeht der Anrufer eine Straftat nach folgender Rechtsgrundlage:

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§ 164 StGB - Falsche Verdächtigung

(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.

(3) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die falsche Verdächtigung begeht, um eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe nach § 46b dieses Gesetzes oder § 31 des Betäubungsmittelgesetzes zu erlangen. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

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Neben der im Gesetz angeführten Geld.- oder Freiheitsstrafe, muss der Nachbar natürlich noch damit rechnen, dass ihm die Kosten für den Polizeieinsatz auferlegt werden.

Schöne Grüße
TheGrow 

Du weißt schon, dass der 164 sich auf Straftaten bezieht und die Ruhestörung (auch die falsch verdächtigte) nicht dazu gehört?

@Still

Anders als beim Straftatbestand des "Vortäuschen einer Straftat" gem. § 145d StGB (https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__145d.html), der nur bei Straftaten und nicht bei Ordnungswidrigkeiten Anwendung findet, gilt der § 164 StGB auch bei Ordnungswidrigkeiten.

Auch eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige Tat im Sinne des § 164 StGB und ist geeignet ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen herbeizuführen.

Somit weiß ich nicht, dass sich der § 164 StGB bezieht.

Nachlesen kannst Du das auch im Beitrag von Rechtsanwalt Dr. Buchert unter:

http://www.dr-buchert.de/de/rechtslexikon/falsche-verdaechtigung.html

Dort steht:

Davon erfasst sind sowohl Straften (siehe Straftaten) als auch Ordnungswidrigkeiten (siehe Ordnungswidrigkeiten).

Er sollten den Bullen mal sagen, dass der Typ den Notruf missbraucht, um ihn zu stören. Die können ihm dann das nächste Mal eine schöne Rechnung für den Einsatz schreiben( dem Nachbarn). Sonst kann er Ihn auch anzeigen, wegen Verleumdung bzw. Belästigung.

Vllt heist sie notrufmissbrauch

Lass dir von den Anderen Anwohnern bestätigen das ihr nicht laut gemacht habt und dann geh zu den Bullen.