Wie heißt das Gesetz, das verbietet, dass Notausgänge nicht abgeschlossen werden dürfen?

11 Antworten

Der Notausgang darf nicht verschlossen werden, allerdings kann es durchaus sein das man von innen nach außen trotzdem gehen kann, auch wenn von außen nach innen abgeschlossen ist. Dann wäre das abschließen in Ordnung, bzw. nicht durch den Umstand das es sich um einen Fluchtweg handelt verboten.

Wenn euch durch dieses Vorgehen allerdings der Zugang zu den Toiletten verschlossen wird, dann solltet ihr das kritisieren und eine Lösung einfordern.

Och, wenn er jeden einzelnen Raum kontrolliert hat (und abgeschlossen, damit nicht hinterher wieder jemand rein geht), also sicher weiß dass niemand mehr im Gebäude ist, dann darf er auch den Notausgang abschließen.

Die Notdurft zu verrichten hat nichts mit Notausgängen zu tun.

ObyKonoby 
Fragesteller
 31.01.2019, 15:42

Das macht er ja eben nicht, er kann nicht sicher wissen dass sich keiner mehr im Schulgebäude befindet und außerdem ist es unser gutes rechts in den Pausen erst recht aufs Klo zu gehen

RedPanther  31.01.2019, 15:47
@ObyKonoby

Selbstverständlich, die Pause sind ja extra dazu da, beispielsweis aufs Klo zu gehen. Nur hat das eben nichts damit zu tun, ob Notausgänge verschossen werden, das sind zwei unterschiedliche Dinge.

Die Notausgänge müssen von innen zu öffnen sein, wenn noch jemand im Haus ist.

Aber wenn es draußen eine Toilette gibt, ist die Notdurft kein Grund, warum ihr in der Pause unbedingt ins Gebäude rein gehen müsstet.

Ich würde es so machen: Zugucken, wie der Hausmeister die Tür abschließt, und dann zur Pausenaufsicht gehen: "Ich muss mal und darf nicht auf die Toilette. Soll ich jetzt ins Blumenbeet machen, oder in die Hose?"

Die Idee, wegen der Notausgänge die entsprechenen Texte zu sammeln und zur Schulleitung zu gehen, halte ich nicht für ganz falsch. Wobei ich es erstmal ohne entsprechende Texte beim Vertrauenslehrer versuchen würde.

ObyKonoby 
Fragesteller
 03.02.2019, 09:51
@RedPanther

1. Klar sind das 2 paar Stiefel. Nur wollte ich so viele Infos sammeln wie möglich. Und ja das sollte normalerweise so sein, dass diese von Innen zu öffnen sind.

2.gibt es für unser Schulhofbereich nur eine Toilette, bei der man ins Schulhaus gehen kann.

Und ich habe jz am Freitag den Text schon abgegeben. Willst Du den Text mal durchlesen? Kann dir den Link zum Word Text schicken

Du kannst es ja Notausgangsabschließungsverbotsverwaltungsgesetz nennen.

Wenn die Eingänge aus den genannten Gründen verschlossen sind, kann man aber doch die Türen von innen aufmachen.

Frag doch mal den Hausmeister und den Lehrer, wie du dich verhalten sollst, damit du wieder ins Schulhaus kommst.

Wenn du dich nicht traust zu fragen, dann soll der Klassensprecher sich mal darüm kümmern, da das ja wohl auch andere Schüler betrifft.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
ObyKonoby 
Fragesteller
 03.02.2019, 09:46

Ich habe bereits eine Beschwerde unter meinen Namen geschrieben. Bei dem die Situation sehr formal geschildert habe, die rechtlichen Punkte aufgelistet habe und wie sinnlos solch ein pädagogisches Benehmen ist

Nadelwald75  03.02.2019, 09:53
@ObyKonoby

Die Außentüren während der Unterrichtszeit zu verschließen, dient auf jeden Fall der Sicherheit der Schüler.

Wenn du zur Toilette musst, kannst du dir entweder vom Hausmeister aufschließen lassen oder du drückst den "Panikhebel", der immer vorhanden sein muss. Nach der Rückkehr ist er auch problemlos zu schließen.

Oder weißt du das vielleicht nicht?

Vor allem soll eine gängige Regelung getroffen werden, die allen bekannt sein muss.

Welche rechtlichen Punkte hast du da aufgelistet? Ich kenne keine.

Was ist da unpädagogisch?

Warum ist das sinnlos?

Übrigens: Sind denn eure Toliletten nicht von innen zugänglich? Das gibt es auch.

ObyKonoby 
Fragesteller
 03.02.2019, 12:05
@Nadelwald75

Wir dürfen während der Pause nicht in das Gebäude. Der Hausmeister schließt die Türen ab und verschwindet irwo im Gebäude und ist oft nicht auffindbar.

Einen Panikhebel besitzen wir nicht, zmd. nicht von außen.

Ich habe die EMRK und das GG aufgelistet wo beschrieben ist, dass das Verhindern eines Toilettenganges nicht erlaubt ist.

Es ist sinnlos, denn uns wird schon oft zu Unrecht verboten während den Unterrichtszeiten aufs Klo zu gehen. Wenn das in den Pausen auch nicht möglich gemacht wird, so fragt man sich, wann sollte man das machen um es jeden Recht zu machen?

Also bevor du die Umstände nicht weißt würde ich überlegen bevor ich schreibe

Nadelwald75  03.02.2019, 19:44
@ObyKonoby

Wir dürfen während der Pause nicht in das Gebäude. – Das ist auch richtig so. Da könnt ihr dann zur Toilette gehen.

Einen Panikhebel besitzen wir nicht. Von außen gibt es keine Panikhebel. Draußen darf keiner sein. Und innen muss einer sein. Das regelt der Schulträger. Aber anscheinend weißt du nicht, was das ist. Das ist der Griff, den man von oben nach unten durchdrückt und der dann die Tür öffnet.

Ich habe die EMRK und das GG aufgelistet wo beschrieben ist, dass das Verhindern eines Toilettenganges nicht erlaubt ist. – Das ist auch nicht erlaubt. Nur in Einzelfällen: Wenn z.B. eine Klassenarbeit geschrieben wird und das vorher angesagt ist.

….. oft zu Unrecht verboten während den Unterrichtszeiten aufs Klo zu gehen. Wenn das in den Pausen auch nicht möglich gemacht wird…….– Wieso wird euch das in den Pausen unmöglich gemacht?

Also bevor du die Umstände nicht weißt würde ich überlegen bevor ich schreibe. – Das würde heißen, dass du eine Frage gestellt hast, ohne die Umstände zu nennen. Aber eben deswegen habe ich ja meine Rückfragen gestellt:

Welche rechtlichen Punkte hast du da aufgelistet? Ich kenne keine.

Was ist da unpädagogisch?

Warum ist das sinnlos?

Sind denn eure Toiletten nicht von innen zugänglich?

Aber da vermisse ich eine Auskunft.

ObyKonoby 
Fragesteller
 03.02.2019, 21:06
@Nadelwald75

Alsooo nochmal: in den Pausen dürfen wir nur ins Gebäude, um dort aufs Klo gehen zu können. Ist nunmal die einzige.

Wenn aber die Türe, die zur Toilette IM Gebäude verschlossen wird, dann wird es uns nicht möglich gemacht auf den kürzesten Weg in die Toilette zu gehen.

Undzwar habe ich Art. 3 der EMRK und Art. 1 Und 2 des GG erwähnt

Nadelwald75  03.02.2019, 23:26
@ObyKonoby

Dann ist also deine ganze Frage überflüssig. Ihr könnt also während der Unterrichtszeit die Toilette von innen erreichen, auch wenn die Außentüren abgeschlossen sind. Wenn euch das aber untersagt wird, dann ist das nicht zulässig.

Beschwerdebriefe von Schülern nützen wenig, da müssen schon die Eltern aktiv werden.

Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan".