Wie gründlich sind Gerichtsvollzieher bei einer Pfändung. Durchsucht der die ganze Wohnung samt Schubladen u. Schränke oder kuckt der nur Oberflächlich?

5 Antworten

Der Gerichtsvollzieher hat den Betrag xy zu pfänden. Er schaut also erst einmal durch Deine Wohnung und "findet" diesen Betrag - Problem erledigt. Finder er nichts, schaut er nötigenfalls genauer hin. Besteht die Wohnungseinrichtung aber nur aus Obst- und Gemüsekartons, ist da wohl nicht viel zu holen ....

Der Schuldner kann auch freiwillig in bar zahlen, dann erübrigt sich die Durchsuchung.

Es kommt darauf an welche Art der Pfändung der Gläubiger beauftragt hat. 

Grundsätzlich darf der Gerichtsvollzieher in jeden Raum, jeden Schrank, jede Schublade und jeden Behälter hineinschauen. Dazu gehört auch Dein Auto.

Allerdings benötigt der Gerichtsvollzieher dafür in der Regel einen gerichtlichen Durchsuchungsbeschluss. Solange der nicht vorliegt könntest Du die Durchsuchung verweigern.

Das ist ganz unterschiedlich...der eine so, der andere so

Du kannst davon ausgehen, dass er in die Schränke schaut, wenn du Sachen vorher in Sicherheit bringen willst, denn bring sie bei Freunden unter, oder Miete dir ein Lagerabteil , und lass den Mietvertrag dafür verschwinden zb hinter einem gerahmten Poster

Er kann sogar eine körperliche Durchsuchung durchführen bzw. durch ihn begleitende Vollzugsbeamte durchführen lassen.

Ein Griff in die Jackentasche - und voila, da ist ja das nagelneue Smartphone mit dem Preisschild "798,-- Euro".....