Wie groß muss der Abstand zwischen Garae und Gartenhaus sein?

2 Antworten

Genau das gleiche gilt für die Garage auch.
Grenzbebauung ist halt für "untergeordnete" Gebäude *ausnahmsweise* bis max. 15m (9m+6m)Grenzlänge erlaubt ohne das der Nachbar dagegen etwas machen kann. Und jetzt beschwert sich der Nachbar....
Ist eure Garage für das Gartenhaus irgendwie schädlich?
Er hat doch die gleichen Rechte wie ihr? Oder etwa nicht?!

Wenn von eurer Garage irgendwelche Schädigungen an dem Gartenhaus entstehen seid auch ihr für die Schäden dafür verantwortlich, denn  auch die dürfen Grenzbebauung machen, genau wie ihr. Und so haftet jeder für die Schäden des anderen. Wenn sein Gartenhaus Schäden durch eure Grenzbebauungsgarage nimmt,dann zahlt ihr.

Da hätte es nur geholfen, wenn ihr 3m Abstand zur Grenze gehalten hättet wie es normal vorgesehen ist.

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ganz so einfach ist es aber nicht. Sowohl wir als auch unsere Nachbarn haben die Immobilie gekauft als schon alles so stand. Mir geht es hauptsächlich um die Frage ob durch das dichte (4-5cm) ran bauen das Mauerwerk oder der Putz Schäden nehmen kann. Zum Beispiel durch ungenügende Luftzirkulation.

... bei uns darf eine Garage nicht  auf  der Grenze stehen. Eigentlich kann sie das auch gar nicht.

Garage/Carport darf bis an die Grenze herangebaut werden, Gartenhäuser nicht.

Interpretiere ich das falsch, oder steht in der Antwort einmal dass man die Garage nicht auf die Grenze bauen darf und einmal dass man es doch darf?

Aber wie gesagt, es geht mir nicht um das rechtliche sondern darum ob es der Garage Schaden kann.

@stoewy

... ich denke, ich schreibe klipp und klar,    auf    Grenze geht nicht, wie denn auch?