Wie Gewerkschaft "aktivieren"?

2 Antworten

Wie soll die Gewerkschaft denn "aktiv" werden?

Die Gewerkschaft hat grundsätzlich das Recht einen Betrieb zu besuchen, bei Betriebsratswahlen eigene Kandidaten aufzustellen, zu werben oder bei Streitigkeiten das Arbeitsgericht anzurufen, wenn im Betrieb mindestens ein Gewerkschaftsmitglied beschäftigt ist.

Die Gewerkschaft hat dann auch das Recht dass ein Gewerkschaftsvertreter an den Betriebsversammlungen teilnimmt.

Wenn ein Gewerkschaftsvertreter in den Betrieb kommen will, muss er sich allerdings vorher rechtzeitig anmelden.

Was den Betriebsrat betrifft der nur "Deko" sein soll: Jeder Betrieb hat den Betriebsrat den er verdient. Der Betriebsrat wurde schließlich von den Mitarbeitern gewählt.

Sollte man mit dem Betriebsrat nicht einverstanden sein, hat jeder AN die Möglichkeit sich selbst zur Wahl zu stellen und dann, sollte er gewählt werden, alles besser zu machen.

Leider wissen viele Mitarbeiter nicht, wo die Grenzen des Betriebsrats liegen. Sie verlangen in Betrieben in denen kein Tarifvertrag Anwendung findet, dass der BR z.B. Lohnverhandlungen führt. Das darf kein Betriebsrat. Das ist Tarifautonomie der Gewerkschaften.

 

Also...zunächst: nicht jeder AN kann an Betriebsratswahlen teilnehmen. Wenn der AN erst nach den Wahlen in den Betrieb eintritt zum Beispiel. Weiterhin geht es nicht um Grenzen die dem Betriebsrat gesetz sind. Letztlich geht es nur darum, ob der Betriebsrat überhaupt ein Interesse daran hat die AN zu vertreten bzw. etwas für sie erreichen will oder eben nicht.

Selbstverstäbdluch muss ein Betriebsratsmitglied nicht gewerkschaftlich organisiert sein.

Hier geht es letztlich darum: haben die gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmer eine Möglichkeit ohne die Mitwirkung des Betriebsrates die Gewerkschaft dahingehend um "Einsatz" zu bitten, für die gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmer etwas zu tun? Ich war der Auffassung der Betriebsrat wäre das Bindeglied zwischen AN und Gewerkscjaft, auch wenn der Betriebsrat nicht gewerkschaftlich organisiert ist.

Und zum Schluss die Frage: wie handhabt man so etwas? Ruft ein gewerkschaftlich organisierter AN bei der Gewerkschaft an und sagt "Hallo! Wor brauchen Eure Hilfe in folgenden Punkten!".

@DanielaXY

Deinen Kommentar kann ich absolut nicht nachvollziehen.

Deine Frage war wie man die Gewerkschaft aktivieren kann. Ich habe Dir geschrieben was die Gewerkschaft für Rechte hat, wenn Arbeitnehmer des Betriebs Gewerkschaftsmitglieder sind.

Warum wenden sich denn die Gewerkschaftsmitglieder nicht an ihren zuständigen Gewerkschaftssekretär?

Unser früherer Betriebsrat hatte mit der Gewerkschaft auch nichts am Hut, da war auch bei einer Betriebsversammlung jahrelang kein Gewerkschafter anwesend. Gewerkschaftsmitglieder haben sich da  bei Problemen selbst an die Gewerkschaft gewandt.

Mittlerweile hat sich das geändert, da das Betriebsratsgremium ein anderes ist, zu 90 % Gewerkschaftsmitglieder wurde und den Kontakt mit der Gewerkschaft hält.

Also...zunächst: nicht jeder AN kann an Betriebsratswahlen teilnehmen. Wenn der AN erst nach den Wahlen in den Betrieb eintritt zum Beispiel.

Das ist mir bekannt darum geht es aber jetzt nicht (ich schreib hier nicht die komplette Wahlordnung auf).

Ich bin auf die Aussage dass der BR nur "Deko" sein soll eingegangen und habe die Alternative zu diesem BR aufgezeigt (sich selbst zur Wahl stellen). Gemeckert ist schnell aber selbst etwas tun?

@Hexle2

Wenn mein Kommentar falsch angekommen ist, dann tut es mir leid. Ich wollte niemandem auf dem Schlips treten.

Ich wollte mit der Äußerung dass er den jetzigen Betriebsrat nicht gewählt hat nur anmerken dass nicht jeder immer Schuld an gewissen Umständen hat. Das war nicht vorlaut gemeint.

Ich kenne micj in der Materie Gewerkschaft nicht aus, deshalb habe ich hier nachgefragt. 

Die Situation in dem Betrieb scheint wie in vielen anderen zu sein. Permanent wird gemault und wenn es daran geht etwas zu ändern zieht das Gros den Schwanz ein. Unterm Strich bleiben dann 1 oder 2 Hände voll aleute die bereit sind etwas zu tun.

Wie gesagt, ich kann ihm keinen Rat geben, daher erbitte ich mir Ratschläge hier. Im Grunde wie man die Sache ins Rollen bringt und ob eine Gewerkschaft überhaupt für so wenige Mitglieder in einem Betrieb aktiv wird.

Betriebsversammlung o.ä. gab und gibt es nicht. Diesbezüglich habe ich nachgefragt. Weiterhin erhalten die AN auch keinerlei Infos was die wirtschaftliche Situation des Betriebs betrifft. Wie z.B. wie hoch das Wachstum des Umsatzvolumens ausfällt.

Hier geht es nicht darum ausschließlich Kritik zu üben und den Betriebsrat an den Pranger zu stellen. Ich selbst habe mal eine ähnliche Situation erlebt. Alle waren mit dem Betriebsrat unzufrieden. Bei der nächsten Wahl kandidierten Leute welche durchaus besser für das Amt geeignet erschienen. Dich die Wahl fiel wieder zu Gunsten des alten Betriebsrats aus. Wieso Menschen so sind, maulen aber dann doch nichts ändern wollen, ist mir ein Rätsel.

@DanielaXY

Wenn es keine Betriebsversammlungen gibt, sollte die Gewerkschaft darüber informiert werden.

Die Gewerkschaft kann nach § 23 Betriebsverfassungsgesetz beim Arbeitsgericht den Antrag stellen diesen Betriebsrat wegen grober Pflichtverletzung aufzulösen.

Das können auch die Arbeitnehmer eines Betriebs, wenn der Antrag von mindestens einem Viertel der wahlberechtigten AN gestellt wird.

Da letzteres nicht sehr wahrscheinlich ist, sollten sich die Gewerkschaftsmitglieder mal an die Gewerkschaft wenden. Die wird dann auch beraten und bei eventuellen Neuwahlen helfen.

Wenn ein "richtiger" Betriebsrat im Amt ist und auch die Betriebsversammlungen durchführt, ist der Arbeitgeber verpflichtet dort über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung, über Personal- und Sozialpolitik, Integration, Umweltschutz.......zu berichten (§§ 43 und 53 Betriebsverfassungsgesetz).

Ich denke es ist zunächst notwendig mit einem Irrglauben aufzuräumen.

Das Betriebsverfassungsgesetz sieht nicht vor, dass Betriebsratsmitglieder zwangsläufig einer Gewerkschaft angehören müssen (vgl. § 8 BetrVG).

Gewerkschaft und Betriebsrat haben also streng genommen nichts miteinander zu tun.

Wenn die Mitarbeiter des von Dir angesprochenen Betriebes keine Interesse an einer Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft haben kann das eigentlich nur an der Gewerkschaft selbst liegen.

 Sie ist offenbar nicht in der Lage, die Mitarbeiter von den positiven Auswirkungen ihres Handelns zu überzeugen.