Wie genau sind Bitcoins verfolgbar?
Hallo Community!
Ich wurde von den Männern in blau kontrolliert und hatte leider auch neben Marihuana, ich nenne es mal ein "Schriftstück", dabei. Aus diesem "Schriftstück geht hervor dass ich Bitcoins gekauft habe und man kann dadurch verfolgen auf welches Wallet diese eingezahlt wurden. Das Geld ging über mehrere verschiedene Wallets bis hin ins Darknet. [Dort wurden insgesamt 3 Bestellungen getätigt, eine die nie angekommen ist (ich wurde gescammt, bedeutet meine Bitcoins sind weg und ich habe nichts erhalten) und 2 Stück Taser die angekommen sind]
Dass das erste Wallet mir gehört ist zwar nicht nachweisbar aber wäre die einzige logische Schlussfolgerung (denke ich) danach gingen die Zahlungen über 2-3 verschiedene Wallets, da Bitcoins Pseudoanonymität gewähren und nicht von "meinen" Wallet direkt ins Darknet gingen kann man mir dass ja nicht nachweißen, oder?
Ich könnte ja diese Bitcoins erworben und auf mein Wallet geschickt haben und z.B. privat weitervekauft haben, da niemand die Identität hinter den anderen Wallets kennt, liege ich da richtig?
Mein PC wurde von der Polizei bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmt, ich habe aber keinerlei Passwörter bei der Vernehmung angegeben. Wie ich an meinen Microsoft-Konto feststellen konnte, versuchen die Männer in Blau anscheinend meinen PC zu "hacken". Darauf befindet sich der Zugang zum Darknet, ohne Passwort und PGP Schlüssel kommt da natürlich niemand an mein Konto.
Ist es überhaupt rechtens dass mein PC beschlagnahmt wurde nur weil ich Bitcoins erworben habe?
Reicht der Zugang zum Darknet auf dem PC und das "Schrifstück" auf den hervorgeht dass ich Bitcoins erworben habe aus um mich stafrechtlich zu belangen?
Weiters würde ich gerne Wissen ob ich für eine Darknet Bestellung die nie angekommen ist bestraft werden kann, falls es soweit kommt dass mir diese zugerechnet wird?
Ebenso für die 2 Taser, da die Taser meines Wissens nach legal sind?
Bei den Bitcoins handelt es sich um Summen unter 2000 €.
Weiters meinten die Männer in Blau dass Sie früher oder später sowieso Zugriff auf Informationen über meine empfangenen Pakete erhalten. (wurde niemals mit Unterschrift entgegengenommen, immer über normale Post) Stimmt das?
Habe ein paar Vormerke bezüglich Suchtgift (Marihuana in kleinen Mengen) aber noch keine Vorstrafe, mit welchen Konsequenzen muss ich ca rechnen?
Die ganze Geschichte spielt sich in Österrech ab. Ich bin derzeit zwischen 18-21 Jahren somit rechtlich gesehen noch als "junger Erwachsener" zu belangen. Bei der Vernehmung wurden keine Angaben zum Thema Darknet und Bitcoins gemacht.
Bitte um eure Hilfe,Ratschläge und Tipps zu meinen Thema (:
Danke im Vorraus!
5 Antworten
Glückwunsch zu so viel Intelligenz, die ganze Geschichte noch einmal so zu erzählen, dass sie vor Gericht glaubwürdig wirkt, wenn sie von denjenigen Kriminalbeamten wiedergegeben wird, die Deine hiesige Fragestellung bei GuteFrage natürlich mitlesen, da sie Deine Daten a) ohnehin auslesen dürfen und dies b) auch ohne Schlüssel oder Passwort können.
Was ich sagen will, raffst Du nicht?
Du hast mit Deinem Mitteilungsbedürfnis im Rahmen der obigen Fragestellung der Polizei mitgeteilt, was Sache ist. Wenn sie also Deine Daten auslesen, lesen sie Deine Frage selbstverständlich auch. Ein besseres Geständnis kann es nicht geben.
ist ein anderer PC und anderer Account hat keinerlei Verbindung zu dem beschlagnahmten PC, falls es doch so wäre denke ich nicht, dass das als Beweismittel anerkannt wird.
Die rechtliche Würdigung und Anerkennung von Beweismitteln obliegt nicht Deiner Entscheidung.
Mir ist bewusst dass dies nicht meiner Entscheidung obliegt.
Trotzdem bin ich der Meinung, dass dies nicht als Beweismittel ausreicht solange keine Verbindung zwischen diesem Account und mir bzw. meinen beschlagnahmten PC nachgewiesen werden kann.
Ich glaube ja du nimmst dich ein bisschen für "zu wichtig". Als ob sich die Polizei bei nem Kleinkriminellen wie dir die Mühe macht deinen PC zu "hacken". Die haben bestimmt ne Besprechung für Sommerfest die wichtiger ist.
Das habe ich auch die ganze Zeit im Kopf, aber warum haben die dann meinen PC und mein Handy beschlagnahmt?
Vielleicht weil sie hoffen, Kontaktmänner zu finden ?
Ja schon irgendwie doof, erst mit belastenden Beweismitteln durch die Gegend laufen, und dann hier ein umfassendes Geständnis abzulegen... Jeder kann dich hier einfach an die österreichische Polizei verpfeifen. Wär doch easy gewesen unter verschiedenen Accounts teile der Geschichte zu erzählen. Und dann noch der unverschlüsselte PC, naja... Was ich damit sagen will, mach was ordentliches, das liegt dir offensichtlich nicht. Ich bin ja vorsichtiger, obwohl ich mich nicht derart betätigen würde.
Und was die Bitcoins betrifft, sämtliche Transaktionen sind 100% öffentlich, und werden für immer im Netz gespeichert. Deine Adresse kann jetzt natürlich deiner Identität zugeordnet werden.
Vorher wurde bereits gut geantwortet. Aber: Bitcoins sind sehr leicht verfolgbar und für Entitäten wie Polizei o.ä. kein Problem. Hier ist ein länglicher Artikel, lies Dir den Abschnitt "525 Bitcoin werden zu einem Problem" und "Wie sind die Ermittler auf ihn aufmerksam geworden und haben ihn überführt?" Durch. Da ist alles recht genau erklärt wie die BTC zurückverfolgt wurden.
www.teleschirm.info/150/271/silk-road-dea-agent-dient-zwei-herren-teil-1/PS Wenn du mobil liest Benutze den "Reader-Modus" Deines Smartphones, da die Seite irgendwie nicht richtig scrollt - ist angenehmer beim Lesen. :-)
Ist es überhaupt rechtens dass mein PC beschlagnahmt wurde nur weil ich Bitcoins erworben habe?
Das Marihuana hast Du vergessen? Nicht? Siehste, waren eben doch nicht bloß die Bitcoins.
Ebenso für die 2 Taser, da die Taser meines Wissens nach legal sind?
Ja und nein: Ohne den Aufsatz zur Distanzanwendung sind Taser stinknormale Elektroschockgeräte, die ab 18 erworben und auch geführt werden dürfen. Mit diesem Aufsatz sind es Schusswaffen der Kategorie D. Tante Wiki sagt zu Waffen der Kategorie C und D im Artikel Waffengesetz 1996:
Der Erwerber muss älter als 18 Jahre sein und den Kauf bei einem Gewerbetreibenden, der zum Handel mit nichtmilitärischen Schusswaffen berechtigt ist, innerhalb von sechs Wochen melden. Diese Meldung umfasst die Art und das Kaliber der erworbenen Waffe, sowie deren Marke, Type, Herstellungsnummer, den Namen des Vorbesitzers sowie eine Begründung für den Besitz der Waffe.
Ich vermute jetzt mal ganz stark, dass Du das bisher einfach irgendwie voll vergessen hast oder so. Dumm gelaufen halt. Der Kauf übers Darknet erfolgte sicher auch bei keinem Gewerbetreibenden, der zum Handel mit nichtmilitärischen Schusswaffen berechtigt ist, und somit hätte sich das wohl auch erledigt mit dem anscheinenden Legalsein der Taser – zumindest nach meiner Kenntnis, aber ich bin jetzt nicht unbedingt der Riesenexperte in Sachen österreichisches Waffenrecht. Aber, Du wirst eh einen Anwalt brauchen, den kannst Du ja auch gleich danach fragen.
Weiters meinten die Männer in Blau dass Sie früher oder später sowieso Zugriff auf Informationen über meine empfangenen Pakete erhalten. (wurde niemals mit Unterschrift entgegengenommen, immer über normale Post) Stimmt das?
Theoretisch schon, das nennt man im Allgemeinen Zeugenvernehmung: Die Cops gehen zur Post, fragen nach, wer bei Dir die Post und Pakete austrägt, gehen dann zu dem Mitarbeiter und fragen den oder die: Hallo liebe(r) Postbote/Postbotin, kannst Du uns was über die Sendungen an den Herrn ktngvat in der Wasweißichstraße 123 erzählen?, und vielleicht kann der/die liebe Postbote/Postbotin das ja. Das mit dem sowieso rauskriegen ist natürlich schon ein wenig Drohszenario, aber ganz aus der Luft gegriffen ist das eben auch wieder nicht.
Danke für deine bisherigen Antworten, ich hoffe du kannst mir weiterhelfen.
Die Taser haben keinen Aufsatz um sie aus der Distanz zu verwenden, außerdem wurden diese weder gesehen noch beschlagnahmt. Dass heißt ich sollte über diese kein Wort verlieren, weil sie bei keinen nichtmilitärischen Schusswaffen berechtigten Verkäufer gekauft wurden? Die Taser sind noch keine 6 Wochen in meinem Besitz, sollte ich diese jetzt irgendwie anmelden?
Und weißt du vielleicht auch wie es mit der Bestellung aussieht die nie angekommen ist? (Dafür wurde der Großteil der Bitcoins ausgegeben)
Wenn es keinen Distanzaufsatz gibt gelten auch Taser als normale Elektroschockgeräte und müssen nicht angemeldet werden. Ich würde es allerdings nicht unbedingt an die große Glocke hängen, dass Du die quasi auf dem Schwarzmarkt erworben hast.
Und weißt du vielleicht auch wie es mit der Bestellung aussieht die nie angekommen ist? (Dafür wurde der Großteil der Bitcoins ausgegeben)
Die Kohle ist futsch, was sollte da passieren. Das ist eben das Risiko im Darknet: Es ist ein Schwarzmarkt, da kann man auch mal besch!ssen werden.
Danke für die Info
Das ist mir bewusst, ich meinte ja wie es rechtlich aussehen würde falls mir diese Bestellung nachgewiesen werden kann.
Bekommst ein du du du und das wars!
komm nicht ganz mit, was willst du mir damit sagen?