Wie gehts es nach der Insolvenz weiter?
Mein Insolvenzverwalter hat mir im August geschrieben das er ende Dezember eine schriftliche Stellungsmaßnahme zum Amtsgericht schickt da meine 6 Jahre rum sind. Wann bin ich den nun fertig mit der Insolvenz und ab wann darf ich mir dann wieder etwas Aufbauen? Ich hätte gerne eine Eigentumswohnung, aber z..Z. darf ich ja nichts Sparen. Ab wann bin ich wieder Lequide ? Ab wann steht es nicht mehr in der Schufa ? Ich bekomm ja nicht einmal eine Wohnung über den Makler weil er nach der Insolvenz fragt, egal ob man das Objekt bezahlen kann oder nicht. Fragen über Fragen, aber ich bin echt froh wenns entlich vorbei ist obwohl es mir nie schlecht als "Insolventer" ging.
5 Antworten
Zehn Jahre nach Insolvenzbeginn ist man für die Schufa wieder ein unbeschriebenes Blatt...
Der Schufa Eintrag ist nach Abschluss noch 3 Jahre vorhanden. Anzumerken wäre, dass sowohl in D ( Schufa ) als auch in AT ( KSV ) die Einträge zwar gelöscht werden, was aber NICHT eine Löschung in weiteren privaten Registern "Auskunftdaien" bzw. "Wirtschaftsdienste" zur Folge hat, die teilweise schon automatisiert mit abgefragt werden. Die Information, dass abgewickelt wurde ist/war öffentlich und somit bleibt dir das im Endeffekt schon auch weiter erhalten, wenn es um Kredite geht. Deine Liquidität hängt von deinem Einkommen / Ersparten ab. Bonität wäre in dem Fall dann anders zu beurteilen :-)
Erst mal muß du die Restschuldbefreiung bekommen um die Altschulden los zu werden. Wenn du mehr Einkommen hast als du aus gibst hast du wieder Geld flüssig. Die Schufa-Einträge bleiben dir noch ein paar Jahre. Von der Eigentumswohnung kannst du noch eine Weile träumen und in der Zeit mal deinen Eigenanteil (mindestens 30%) ansparen.
Der Schufa Eintrag bleibt noch 3 Jahre gespeichert
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"aber z..Z. darf ich ja nichts Sparen."
da durchlebt man 6 Jahre ein Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren und hat bis zum Ende nicht verstanden, dass bereits mit Aufhebung des Insolvenzverfahrens (ca. 12 - 18 Monate nach Eröffnung) die Vermögensbildung wird möglich gewesen wäre. Sie hätten schon längst sparen und auch Vermögen werben dürfen.
Das Restschuldbefreiungsverfahren endet mit Erteilung der Restschuldbefreiung. Widerrufsfrist dann noch max. 1 Jahr.
Die Laufzeit der Abtretung im RSB-Verfahren 6 Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens