Wie geht es weiter, wenn das Jugendamt mein Kind nicht raus gibt, Kontaktverbot seit 2 Monaten besteht und ich den Richter wegen Befangenheit abgelehnt habe?

10 Antworten

Nein,Dein Kind kannst Du noch nicht holen,weil es noch keine abschließende Entscheidung gibt.

Der Richter wird sich,wie fast jeder Richter,für nicht befangen erklären und das Verfahren zu Ende führen.Durch den Befangenheitsantrag hat Du Deine Position nicht gerade verbessert.

Du hast leider nicht geschrieben, weshalb das Kind in Obhut genommen wurde. Hast du des vornehm verschwiegen?

Ich arbeite nicht im Jugendamt, aber arbeite viel mit Jugendämtern zusammen. Eng zusammen. Ein Jugendamt nimmt niemals ohne gravierenden Grund ein Kind in Obhut. Und dann noch mit KOntaktverbot… da muss gewaltig was vorgefallen sein. Normalerweise ist ein geregelter Umgang in Begleitung eines JA Mitarbeiters sehr wohl erlaubt, erwünscht und wird auch gefördert.

Ich kann mich an ein Kind in einer Pflegefamilie erinnern, das der Mutter weggenommen wurde, weil sie es misshandelt hatte. Und da war kein Klaps auf dem Poppes mit gemeint. Sie hatte das Kind beim Essen an seinen Stuhl gefesselt und wenn es dann nicht parierte, richtiggehend verprügelt.
Die Mutter - nicht rasend intelligent und Borderlinestruktur - wurde uns dann zur Beratung geschickt, damit wieder ein Kontakt mit dem Kind möglich gemacht werden sollte. Die Mutter war in der Tat zum Haareraufen, aber immerhin war nach einiger Zeit ein begleiteter Umgang möglich.

Du siehst also, dass ein Jugendamt sehr wohl bestrebt ist, ein Kind der Mutter nicht zu entziehen. Das Ziel ist meistens sogar die Rückführung des Kindes zur Mutter, und wenn das nicht gegeben ist, dann wenigstens ein regelmäßiger Umgang des Kindes mit der Mutter.

Wenn das Kind in Obhut genommen wurde ohne Kontaktmöglickeit mit der Mutter - tut mir leid - entstehen in meinem Gehirn sofort Phantasien wie:

Schwere Misshandlung, schwerste Vernachlässigung und vor allem sexueller Missbrauch.

Bevor du hier also auf Jugendamt und Richter schimpfst, solltest du mal mit Hintergründen aufwarten. Weder Jugendamt noch Richter entscheiden nach Gutherrenart, weil du denen vielleicht unsympathisch bist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Was ist denn überhaupt passiert? Das Jugendamt holt sich doch nicht willkürlich Kinder und verbietet obendrein noch den Eltern den Kontakt. Auch das Verhalten von den Richter scheint mir nicht einfach aus der Laune heraus zu sein.

Ich denke, da stecken böse Anschuldigungen dahinter....

Hallo. Doch genau das ist hier der Fall!! Ich habe auch Beweise dafür. Will mich aber nicht rechtfertigen sondern nur eine Antwort. Vielen Dank

@Kerstin3004

Für "nichts passiert" nimmt das JA kein Kind aus seiner Familie und verhängt dann auch noch über Monate ein Kontaktverbot - das ist Unfug. Und das passiert ebenfalls nicht aufgrund von nur "bösen Anschuldigungen"

@dsupper

Dann hoffe ich das es euch nicht auch mal trifft. Ich bin auch kein Einzelfall!!

@Kerstin3004

es wird normale menschen nicht treffen. du verweigerst die mitarbeit mit dem jugendamt, richter etc. daher hast du auch kontaktverbot mit dem kind mittlerweile

@Kerstin3004

Was genau hat das Jugendamt davon ein Kind aus einer super funktionierenden Familie zu nehmen und obendrein noch kontaktverbot zu verhängen. Die haben eh schon viel zu wenig Mitarbeiter und zu viele Fälle wo ernsthaft das Kindeswohl gefährdet ist, da haben die echt besseres zu tun als ein Kind irgendwo raus zureißen wo alles supi läuft.

Klingt sehr nach Familien im Brennpunkt" ....

@Kerstin3004

Ich habe vier Kinder großgezogen und bin nicht ein einziges Mal überhaupt nur in Kontakt mit dem JA gekommen.

Wenn man immer wieder und wieder hört, wie lasch die arbeiten, wenn man hört, wie viele Kinder trotz Hinweisen der Nachbarn und aktiver Familienbetreuung trotzdem schwer vernachlässigt werden, totgeschlagen werden, missbraucht werden etc. - sorry, dann glaube ich eher weniger an "Übereifer" bei dieser Behörde!!

Es ist verständlich, dass in einem solchen Fall IMMER die anderen schuld sind, unfähig sind, die Unwahrheit sagen .... ich plädiere immer zum Wohl der Kinder darauf, dass wirklich ganz früh hingeschaut und gehandelt wird. Und lieber 5 mal zu viel als 1 mal zu wenig!! Kinderseelen sind so zerbrechlich ...

@Kerstin3004

Nein, um eine vernünftige Antwort zu bekommen, musst du schon offen sagen, was Sache ist.

Nein, natürlich kannst du dein Kind jetzt nicht holen, denn durch den Befangenheitsantrag hast du die gerichtliche Klärung nur überaus verlängert.

Nun muss erst über diesen Antrag entschieden werden, dann muss ein neuer Richter beordert werden, der muss sich in das Verfahren erst einarbeiten, es müssen neue Termine gemacht werden .....

Bei einem Kontaktverbot wirft man dir ja überaus schwerwiegende Verfehlungen vor ...

In den meisten Fällen wird einem Befangenheitsantrag nicht stattgegeben.

@alisea78

das mag sein - aber trotzdem muss so ein Antrag erst einmal bearbeitet werden .... und all das dauert

@dsupper

Ja klar. Wollte damit auch nur sagen, dass das kein guter Schachzug war, da jetzt eben genau wie du sagst alles länger dauert.

@alisea78

Das habe ich mir fast schon gedacht 😢 Ich habe komplett meinen Glauben an unser Rechtssystem verloren und vor einem halben Jahr hätte auch ich nicht gedacht das es so etwas bei uns gibt. Ich danke Dir auf jeden Fall für Deine Antwort

Hallo wie alt ist denn deine Tochter? Wie lautet der Vorwurf, welcher die Herausname des Kindes rechtfertigt? Gab es vorher schon Kontakt/ Hilfemaßnahmen vom JA?

Ein paar Infos mehr wären gut um dir eine Antwort geben zu können

Hallo. Meine Tochter ist 9 geworden am Mittwoch, durften nicht mal gratulieren. Der Vorwurf des JA lautet Erziehungsunfähigkeit. Es gab von unserer Seite mehrere Angebote ans JA die alle abgelehnt wurden. Ich habe auch schon 3 Erwachsene Söhne die ich auch alleine groß gezogen habe

@Kerstin3004

Ich möchte jetzt nichts unterstellen, aber kann es sein, daß Du einen “neuen“ Partner hast, den Deine Tochter nicht mag, bzw, daß er die Ursache ist und sie deshalb behauptet geschlagen zu werden, damit Du Dich von ihm trennst?

Könnte man vermuten, wenn Du 3 Söhne allein großgezogen hast.

Erziehungsunfähigkeit ist ein sehr weitläufiger Begriff. Die Frage ist tatsächlich inwieweit das Jugendamt eine kindeswohlgefährdung nach Paragraph 8a 8b KJHG gesehen hat.

das Jugendamt muss vor Gericht plausibel erklären können warum eine herausnahme des Kindes nötig war. Das sorgerecht ist mit einer der höchsten Rechte in Deutschland. Wenn also das Jugendamt das Kind aus einer Familie heraus nimmt muss es triftige Gründe vorlegen. Auch muss das Jugendamt darlegen dass andere Hilfe Maßnahmen nicht gegriffen hätten oder haben.

@alisea78

Eine weitere Frage wäre wer dich auf die Idee gebracht hat ein Befangenheitsantrag zu stellen. Habt ihr einen Anwalt? Falls nicht, würde ich euch dringend empfehlen einen zunehmen