Wie gehe ich mit der Ablehnung meines Arbeitsunfall mit der Berufsgenossenschaft um?

7 Antworten

Natürlich kannst Du versuchen, dagegen vorzugehen und Widerspruch einzulegen. Wenn Du zu einem entsprechende (Fach-) Anwalt gehst, wird dieser vermutlich immer tätig werden, da dies sein tägliches Geschäft ist und er sein Geld damit verdient. Daher würde ich alternativ überlegen, hier die Beratung des VdK (http://www.vdk.de/deutschland/) in Anspruch zu nehmen. Denn die Fachleute dort können Dir hier bereits im Vorfeld sagen, welche Chancen ein Widerspruch haben wird.

P.S.: Der VdK berät zwar auch nur (seine) Mitglieder - doch ein Jahresbeitrag ist immer noch deutlich günstiger wie ein Anwalt.

Das Schieben in diesem Fall ist eine willentliche Bewegung und kein von außen auf den Körper einwirkendes (Unfall)-Ereignis.

Somit Definitiv keine Möglichkeit, dies als Arbeitsunfall anzusehen, auch wenn es bei der Arbeit auftrat, aber eben nicht durch die Arbeit.

Hoi.

So etwas wird "innere Ursache" genannt, da eine solche Sehne nicht beim Bettenschieben reisst, wenn sie nicht schon vorgeschädigt ist.

Es wäre nur dann ein Arbeitsunfall, wenn eine gesunde Sehne bei der gleichen Belastung gerissen wäre.

Du erhälst ja deine Behandlung von der Krankenkasse, warum soll hier dann die BG mit ins Boot?

Ciao Loki

Definition Unfall Berufsgenossenschaft:

"Ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führt."

Eindeutig kein Arbeitsunfall - Klage zwecklos...

Innere Ursachen können allerdings unter bestimmten Bedingungen kausal zu einem Arbeitsunfall führen (Man steht auf einer Leiter und erleidet Herzinfarkt - man stürzt von der Leiter - der Sturz wäre dann ein Arbeitsunfall)

Wende dich an den Personalrat. Die werden dir zur Seite stehen können. Wenn du in der Gewerkschaft bist, umso besser, dann kannst du von denen eine Rechtsberatung bekommen.