Wie gehe ich gegen Ermahnung wegen Störung Betriebsfrieden vor?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Eine Ermahnung hat zunächst mal keine rechtliche Grundlage, im Gegensatz zur Abmahnung.

Dennoch würde ich davon ausgehen, dass der Betrieb in einer Ermahnnung konkret beschreibt, was er dir vorwirft. Ich sehe da nämlich nichts. Wobei ich ja nicht beurteilen kann, wie das Gespräch verlaufen ist.

Die Tatsache, dass du dich an den Betriebsrat gewendet hast, ist dein gutes Recht. Das ist im Betriebsverfassungsgesetz § 84 festglegt und dort steht auch:


(3) Wegen der Erhebung einer Beschwerde dürfen dem Arbeitnehmer keine Nachteile entstehen.


Ich würde an deiner Stelle schriftlich Widerspruch erheben und fordern, die Ermahnung fallen zu lassen. Du musst dazu auch zunächst nichts großartig begründen.

Im Gespräch musste ich als erstes die Bemerkungen meiner Kollegin wiederholen. Sie bestätigte auch ihre Äußerungen. Sie sagte das das ja nur Feststellungen waren und keine erfundenen Sachen. Das ich dieses Problem habe konnte ich nicht bestreiten. Sie sagte ich würde überreagieren und das sie mit mir nicht mehr zusammen arbeiten könnte wenn ich sie bei der GF ansch.. würde. Wenn ich nicht mit Kritik umgehen könnte da könne sie ja nichts für. Ich meinte das meine körperlichen Unzulänglichkeiten meine Privatsache seien und sie absolut nichts anginge. Der Geschäftsführer war genervt und meinte solch ein Zickenkrieg hat in seiner Firma nichts zu suchen und wenn ich wirklich solch einen Hängebusen hätte auch mit Kommentaren dazu umzugehen in der Lage sein muss. Er möchte aber zukünftig nichts mehr dazu hören und wir haben beide eine Ermahnung erhalten. Wenn ich jetzt dagegen vorgehe weiss ivh nivht wie es ausgeht.

@suse05

Ich nehme an, er wollte einfach Ruhe haben und deiner Kollegin nicht zu sehr auf die Füße treten.

Wenn es nur eine Ermahnung ist und nicht etwa sinngemäß drinstand "Sollte das nochmal vorkommen, kann es eine Kündigung ("arbeitsrechtliche Konsequenzen") geben",  dann würde ich es auf sich beruhen lassen.

Eine Ermahnung ohne den Warnhinweis hat nicht die Wirkung einer Abmahnung.

Allerdings könntest du deinen GF doch mal fragen, bei welchen Dingen man denn sonst noch alles "...auch mit Kommentaren dazu umzugehen in der Lage" sein muss.

Demnächst passt der Kollegin die Haarfarbe nicht oder die grünen Socken und  sie lästert weiter herum. Und ein Vorgesetzter hat de Aufgabe, solche persönlichen Angriffe zu unterbinden. Da man sowas als „Herabsetzung, Benachteiligung oder Verunglimpfung“ verstehen kann, sind wir hier im Bereich der Diskriminierung und sowas hat im Betrieb nichts zu suchen.

Hier ist derjenige zu ermahnen, der die Diskriminierung verursacht. Ein Hinweis, dass man gefälligst damit umzugehen habe, ist fehl am Platz.

Bist du in der Gewerkschaft?
Falls nicht wäre das das jetzt der erste Schritt.

Wer ist die Vertrauensperson in dem Betrieb?

Gleichzeitig legst du ein Dossier an. Das ist eine Dokumentation:

Da legst du mit Datum fest, wer was wann wie gesagt hat. Kurz und sachlich.

Kommst es zum Gerichtsverfahren, ist das deine Waffe.

Als Idee hier drunter ein paar Notizen, wie ich das meine.

12. Februar: Duschen, Bemerkung von Frau X: "yyyy".
13. Februar: Zum Betriebsrat gegangen:" blabla."

16. Feb.:  Vorgesetzter führte Gespräch mit FRau X. und mir, Frau Y.

17. Feb.: Ergebnis: Abmahnung an Frau x und Frau Y  mit folgendem Wortlaut:" Blabla."