Wie geh ich am besten weiter? Anwalt? Schrank bestellt und probleme?
Hallo,
Habe bei Möbel Akut ein Schrank am 25/08/2015 gekauft per online bestellung.
Am 11 November ist der Schrank per Spedition angekommen, und davor alles geprüft und unterschrieben.
Nach dem auspacken merkte ich das eine platte Kaputt ist, und auch ein Clip fehlt für die Befestigung und die Schiene wo die Räder drauf laufen verbogen ist.
Habe Reklamiert und die Antwort war: sie bekommen neue Teile.
Am 1/12 kam die Nachricht das sich die Teile an die Spedition übergeben wurden sind.
Bekommen habe ich sie erst Heute,
Nach dem auspacken merke ich gleich das der Clip wieder fehlt, aber nicht so schlimm, konnte welche im Baumarkt besorgen,
Aber die Platte die ich Bräuchte ist nicht angekommen sondern ne andere die ich bereits habe, jetzt habe ich 2 gleiche.
Das heisst die haben ne falsche Platte geliefert.
Angerufen und gesagt das ich keine Lust mehr habe und das ich alles zurücksenden möchte.
Die Antwort war: sie können nicht vom Vertrag zurücktreten.
Da ich seit Monaten ohne Schrank lebe hab ich keine Geduld mehr nochmal 4 bis 6 Woche zu warten und sicher bin ich auch nicht das ich dann das Richtige bekomme.
Auf die Reklamation wurde richtig per Bilder erklärt welche Teil ich brauche, also liegt es nicht an mir.
Wie geh ich am besten vor? Hab keine Lust mehr. Ich möchte am besten in ein Möbelhaus reinlaufen und mir ein Schrank bestellen inkl einbau.
Nie wieder in inet.
Dachte nicht das es so schwer ist.
Soll ich zum Anwalt? Oder warten? Wie geh ich am besten vor?
Danke im voraus
4 Antworten
Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung ist der Verkäufer durchaus verpflichtet, dir entweder ein korrektes Möbel oder ein korrektes Möbelteil zu liefern. Du wirst nicht umhin kommen, das erneut falsch gelieferte Teil zu reklamieren und die Zusendung eines korrekten Teils zu fordern.
Ob das Einschalten eines Anwaltes die Angelegenheit beschleunigt, kann ich nicht sagen, zumindest würde es dich Geld kosten - und ob das lohnt, musst wiederum du selber wissen.
Also... Widerruf des Vertrags wäre normalerweise bis zum Ablauf von 14 Tagen möglich. Die sind ja nun überschritten. Es zählt die gesetzliche Gewährleistung, dieser folgt der Hersteller bzw Händler hier ja auch. Du musst rechtlich gesehen der Gegenpartei erst die Chance geben den Mangel zu beseitigen. Erst wenn er dies nicht kann, kannst du rechtlich etwas anfechten. Aber bis jetzt musst du einfach hoffen, dass sie dir das richtige Teil zuschicken und du dafür eine Frist von 10 Tagen bis Lieferung setzt. Das darfst du. ;)
imma ruich bleibe.
Wenn die Firma einer Wandlung/Rückabwicklung nicht zustimmt, wirst du wohl einen Anwalt bemühen müssen.