Wie gegen zu laute Nachbarn wehren?

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Polizei wird nicht viel bringen, aber:

Der Vermieter steht in der Verantwortung, Lärmbelästigungen zu beseitigen. Du kannst also z.B. mit Mietverkürzung drohen. Das wird dann ein Gericht entscheiden.

Wenn es wirklich so schlimm ist, wende dich mal an einen Anwalt, der sich mit Mietrecht etc. auskennt!

kikischlau 
Fragesteller
 13.11.2011, 02:16

Ich denke auch das es darauf hinaus laufen wird.Danke dir!

Beim Vermieter Bescheid geben....vielleicht mal mit den Handy ein kleiner Film machen und den Vermieter sagen wenn es nicht besser wird ....das du wegen den Lärm die wohnung kündigen möchtest...

Hallo,

er hat recht - du solltest dich an die Polizei wenden!! Am Besten sofort, wenn du etwas hörst, dort anrufen und schildern um was es sich handelt!!

LG

Leg ihr ein paar Tage mal jeden Morgen einen Zettel in den Briefkasten, dass du sie gehört hast.

Wenn's nicht aufhört, Polizei benachrichtigen. Und mach dir ein Lärmprotokoll.

kikischlau 
Fragesteller
 13.11.2011, 02:15

Sie weiß ja das wir sie hier hören.Gerade eben habe ich schon wieder mit dem Fuß stampfen müssen.Erst da ist sie ruhig geworden.Ich bin wirklich mit meinen Nerven am Ende.Das kann doch nicht angehen das ich die Polizei hinzu ziehen muss.Ich meine wieso greift denn da nicht der Vermieter mal langsam durch?Das mit dem Lärmprotokoll werde ich definitiv machen.Danke.

critter  13.11.2011, 02:23
@kikischlau

Vermieter halten sich komischerweise bei Lärm immer gern zurück und ganz besonders bei Geräuschen dieser Art. Deshalb bleibt dir wirklich leider nur die harte Tour. Sollte es dann immer noch nicht klappen, geh zum Mieterverein und erkundige dich nach deinen Rechten bzgl. Mietminderung. Leider gibt die Tabelle von hanhoerster nichts her in solchen Fällen:

http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_laerm.htm

Ein Lärmprotkoll ist sehr wichtig.

Falls andere Mieter auch belästigt werden,sollten die ebenfalls ein Lärmprotokoll führen und sich auch beim Vermieter beschweren.Je mehr sich beschweren,desto größer die Aussicht auf Erfolg.

Wenn mehrere Mieter androhen Miete zu Kürzen,ist der Vermieter in einer Zwicklage und er muss bzw. kann reagieren. Z.B die Mieterin kündigen wegen Unzumutbarkeit.

Kündigung wegen Unzumutbarkeit, § 543 BGB

Verletzt jemand seine Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis schuldhaft so stark, daß dem anderen Teil die Fortsetzung des Mietvertrags nicht mehr zugemutet werden kann, kann fristlos gekündigt werden. Es sollte in jedem Fall zeitnah gekündigt werden. Langes Warten führt zu der Vermutung, daß die Unzumutbarkeit wohl doch nicht gegeben war.