Wie gebe ich Tankbelege bei der Einkommenssteuer an (selbständig)?
Hallo zusammen,
ich habe schon zu dem Thema im Internet recherchiert, komme aber einfach nicht weiter. Ich bin selbständig, habe aber zusätzlich eine Teilzeitstelle (24 Stunden / Woche). Für meine Selbständigkeit fahre ich ca. 15.000 Km pro Jahr. Das Problem: Der PKW ist nicht auf mich zugelassen, ich zahle hierfür monatlich eine "Miete". Zum Teil - je nach Auftrag - miete ich auch einen PKW oder Transporter bei einer Mietwagenfirma. Ich habe alle Tankbelege gesammelt. Kann ich damit überhaupt etwas anfangen und wie weise ich dem Finanzamt nach, welche Fahrten geschäftlich waren? Für die Fahrten zur Arbeit müsste ich ja die "Pendlerpauschale" in Anspruch nehmen können, oder? Danke schon mal für eure Antworten :-)
4 Antworten
Hier kommt sowieso nur die Abrechnung auf Grundlage von € 0,30/km in Frage. Damit ist aber alles abgedeckt; insofern sind die belege irrelevant. Ausnahme: Aufwendungen, die einem bestimmten Auftrag zuzurechnen sind, könnten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden (Spesen), wenn dieser sich bereit erklärt, diese zu übernehmen. Das wäre Verhandlungssache. Andernfalls bleibt es für 2012 bei der Pauschale; im nächsten Jahr Fahrtenbuch führen!
Rechne die gefahrenen Kilometer pauschal ab: Anlaß der Fahrt, Ziel, Kilometer. In der Kilometerpauschale sind dann die Wartungs- und Abnutzungskosten bereits enthalten.
du musst die Einkommensteuer bzw. die Anlagen darin zwischen Privat und Selbstständig trennen, die Tankbelege sind Ausgaben bei deiner selbstständigen Tätigkeit, genau wie die Mieten für die Fahrzeuge.
warum soll das denn nicht gehen, er braucht doch kein Fahrtenbuch, er hat doch Rechnungen und Mietverträge für die Transporter, da kann er doch ohne Probleme die Tankbelege als Ausgaben verbuchen
Weil er es bei wechselnden Fahrzeugen durch das FA nicht anerkannt bekommt. Hätte er ein eigenes Fahrzeug, und dieses wäre z.B. entweder per FB oder 1%-Regelung bereits abgerechnet, könnte das gehen (sofern die Quittungen im glaubhaften Bereich liegen). Aber ganz ohne Auto mit nur pauschale Miete (vermutlich ein Minimalbetrag an den Halter) ist das nichts. Das kannst Du getrost vergessen. Denn dann müsste er gleichzeitig die private Nutzung dieser Fahrzeuge (bzw. deren Nichtvorliegen) ebenfalls nachweisen - und das kann er ohne FB nicht. Klar - hat man eine, zwei Fahrten im Jahr mit einem Transporter, wird das das FA kaum interessieren. Aber ein Haufen Belege bei wechselnden Fahrzeugen aller Art - das ist Prüferfutter par excellence. Sowas geht regelmäßig nur als Spesenabrechnung über den AG.
Aus meiner Sicht müssten sämtliche Belege/Aufwendungen als Nachweis gesammelt werden. Dabei ist es unerheblich ob es sich um einen Mietwagen handelt. Zum Nachweis geschäftlicher Fahrten könnte beispielsweise eine Art Fahrtenbuch geführt werden. Wenn die Angaben in sich schlüssig sind sollte es keine Probleme geben.
Das geht aber rückwirkend nicht, weil dies nur via Fahrtenbuch möglich wäre - und das hat er ja nicht.