Wie gebe ich die Fahrtkosten als Werkstudent sowohl zur Uni als auch zur Arbeit an, wenn ich an dem gleichen Tag von der Arbeit zur Uni gefahren bin (<->)?

3 Antworten

Die Fahrten zur Arbeit können mit einfacher Entfernung angesetzt werden. Die Fahrten zur Uni können mit der tatsächlichen Entfernung (egal ob von der Arbeit oder von zu Hause) als Reisekosten angesetzt werden.

Danke für die Antwort. Ich habe gelesen dass es eine gesetzliche Änderung bzgl. der Angabe der tatsächlichen Entferung (hin und rückfahrt) im Jahre 2013 gab. Gilt das nicht mehr?

@Fero5858

Geht es um die Fahrten zur Uni oder um die Fahrten zur Arbeit?

Wo haben sie was gelesen?

Benennen Sie bitte die gesetzliche Grundlage!

Du kannst nur den einfachen Weg zur Arbeit ansetzen.

Beispiel: 10km Fahrtweg zur Arbeit (Uni ist irrelevant) *30 Cent * ZB 100 Tage Arbeit = zu versteuerndes Einkommen wird um 300 Euro gemindert (heißt nicht, dass man 300 Euro wiederbekommt!!)

Alles unter 1000 Euro lohnt sich eh nicht anzugeben. Weil 1000 Euro werden eh pauschal als Werbungskostenpauschale angesetzt.

In deinem Fall also 600 Euro. Lohnt sich also nicht anzugeben so genau, weil unter 1000 Euro. Außer du hast weitere Kosten die du für deine freiberufliche Tätigkeit benötigst, zB einen gekauften Laptop oder sowas.

Wieso ist die Uni irrelevant? Ich bin im Masterstudium und darf die Fahrkosten auch für die Uni ansetzen, da es sich um eine "Fortbildung" handelt. Genauso kann ich die bezahlten Semesterbeiträge als Ausbildungskosten absetzen. Zusätzlich kommen Fahrtkosten zu den Lerngruppen. Mir geht es hier nur darum zu wissen wie es an den Tagen wo ich beide Institute besucht habe, gehandhabt wird.

@Fero5858

Das würde ich über den Verlustvortrag für die kommenden Jahre laufen lassen. Aber ich bin auch kein Steuerberater.

Fakt ist: Es geht bei dir nur um 200 EUR Steuer, da wirst du auch ohne Klein-Klein alles zurückbekommen. Und ob du die Kosten für das Studium angibst, würde ich im Zweifelsfall mit einem Experten besprechen, weil das für die Folgejahre ggf. sinnvoller sein kann 

@grubenschmalz

Jetzt mal langsam. Wenn man keine Ahnung hat, dann sollte man hier auch keine (unnützen) Ratschläge geben (Stichwort Verlustvortrag). Natürlich können die Fahrtkosten zur Uni (hin und zurück) als Reisekosten geltend gemacht werden.

Naja bei 13.800 Euro werde ich sicherlich nichts zurückbekommen sondern drauf bezahlen, solange ich nicht dasmaximale an Kosten absetzen kann.

@Fero5858

Hä? Kann es sein ,dass du nicht ganz verstanden hast, wann Lohnsteuer in welcher Höhe anfällt und welche Auswirkung eine sog. Steuererklärung hat?

Zahlst du überhaupt Lohnsteuer? Wieviel verdienst du denn mit deinem Nebenjob pro Jahr und wieviel Mit deiner freiberuflichen Tätigkeit?

Ich habe in 2015 ein Bruttoeinkommen von 13.800 € gehabt (davon waren 500-600 Euro aus der freiberuflichen Tätigkeit). Es wurden 418 € Lohnsteuer einbehalten, wovon ich 216 € am Jahresende mit meinem Dezemberlohn zurückbekommen habe, da das Buchungssystem es korrigiert hat.

@Fero5858

Soso - das Buchungssystem hat es korrigiert. Ist ja mal interessant, das Buchungssystem. Sie wissen nicht wirklich, wovon Sie da schreiben, oder?