Wie Formuliere ich ein Verleumdungs Schreiben zu meiner Nachberin?

12 Antworten

Ich kenne den Paragraph 186 = Üble Nachrede: Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Vielleicht kann man das in den Brief einbringen. LG

Zunächst folgendes: Ich halte es für nicht gut, wenn in diesem Forum immer wieder Einige sich über Fehler (Rechtschreibung, Grammatik, Interpunktion etc.) in Fragen lustig machen und verächtliche Äußerungen ablassen. Es geht hier ja wohl nicht um richtiges Deutsch sondern hilfreichen Rat, der erbeten wird. Zum Problem: Falls du noch nicht die Gelegenheit gesucht hast, der Nachbarin klar zu machen, dass nicht du die Störerin bist sondern eine andere Quelle, solltest du zunächst diese Möglichkeit ausschöpfen. Insofern aber bereits getan und keine Änderung bzw. Abstellung erfolgte, Anzeige bei der Polizei wegen Verleumdung gemäß § 178 StGb (erscheint mir richtiger als § 186 Üble Nachrede). Diese Anzeige muss natürlich fundiert sein, sonst kann das sich leicht umkehren und du wirst angezeigt (aus eigener Erfahrung). Allein dass sie behauptet, du seiest Ruhestörer, reicht meines Erachtens für eine polizeiliche Verfolgung nicht aus. Das wertet die Polizei als Tratsch etc.. Insofern der Vermieter dir auf Grund der falschen Behauptungen irgendwas am Zeuge flicken will (Abmahnung, Kündigungsandrohung etc.) würde ich diesem schriftlich mitteilen, dass du alles bestreitest und er dich künftig mit solchen Behauptungen bzw. Anschuldigungen verschonen möchte. In letzter Konsequenz muss er nämlich beweisen, dass du was falsch gemacht hast. Strafe deine Nachbarin mit Mißachtung, lass sie Luft sein. Hör nicht hin, wenn sie was sagt. Irgendwann gibt sie auf. Auch ein RA oder MV können dir hier nicht wirklich helfen, dass kostet alles nur viel Geld. Sicher würde der Anwalt sagen, er könne helfen, das aber um seine Provision zu bekommen. Ich kenne einen solchen Fall. Die alte Dame hat viel Geld gezahlt, ohne Ergebnis. Sie ist dann umgezogen.

Die Nachberin redet ja nicht mit uns. Sie geht prompt zum Vermieter und erzählt irgendwas. Sie meint Sie währe immer im Recht.

Verleumdung würde bedeuten, Du erhebst böswillig falsche Vorwürfe gegen sie.

Ist sehr einfach. Einfach die Nachbarin schriftlich und per Einschreiben auffordern, die üble Nachrede unverzüglich einzustellen. Weisen Sie darauf hin, dass hier der Tatbestand der Verleumdung erfüllt ist und bei erneueter Nachrede sofort Strafanzeige gestellt wird.

Aber warum warten. Schreiben an die Staatsanwaltschaft oder zur Polizei, die die Anzeige gerne aufnehmen.

  1. Also, ich hoffe, Du willst nicht sie verleumden (falsche Tatsachenbehauptungen über sie in die Welt setzen), sondern Dich gegen ihre Verleumdungen zur Wehr setzen.

  2. Solltest Du in der Lage sein, ihre Verleumdungen nachzuweisen (sonst wärest ja Du der Verleumder).

  3. Suche das klärende und schlichtende Gespräch mit ihr; vielleicht erlebt sie Dich tatsächlich als Ursache für eine Lärmbelästigung.

  4. Es schadet sicher nicht, solch ein Schreiben etwas hochgestochen, amtsduetschmässig zu formulieren.

  5. Mögliche Formulierung: > Sehr geehrte Frau XYZ,

bitte unterlassen sie es in Zukunft, unwahre Behauptungen über mich in die Welt zu setzen (z.B. dass ich Nachbarn mit unzumutbar lauter Musik belästige). Sollte Sie sich nicht in der Lage fühlen, meiner Bitte nachzukommen, sehe ich mich leider gezwungen, juristische Schritte gegen Ihr unhaltbaren Anmutungen zu unternehmen.

Mit freundlichen Grüssen Franz Müller

Jep.. Ich kann ja bezeugen das es bei mir Ruhig zugeht. Ich möchte mich nur zu wehr setzen

DH