Wie formuliere ich die Gewerbetätigkeit, wenn mehrere Tätigkeiten gibt bei Gewerbeanmeldung?

1 Antwort

Ein Kleingewerbe gibt es nicht, dementsprechend kann man nur ein stehendes Gewerbe (§ 14 GewO, "Gewerbeschein") oder ein Reisegewerbe (§ 55 GewO, Reisegewerbekarte) anmelden !

Und sonst musst du (egal ob physische oder digitale Güter) wenigstens die Warenobergruppen, wie z. B. Elektroartikel, Kosmetika, Spielwaren, Lebensmittel etc.) angeben, denn das Gewerbeamt muss wissen WER WO WAS macht und in welcher Branche er tätig ist. Dort wird auch die Gewerbeüberwachung koordiniert. Und das macht bei Lebensmittel eben eine andere Dienststelle als bei Fahrzeugen.

Es steht dir frei in der Gewerbeanzeige ganz viele Dinge aufzuführen. Wenn der Platz in dem Kästchen nicht reicht, kannst du ein Blatt anfügen :-)

Man kann/muss aber auch eine Ummeldung machen, wenn man regelmäßig mit etwas handelt, das noch nicht in der Anmeldung steht. Das kostet ca. 20 €. Alles kein Problem.